Kritik an der neuen Regelung für adaptive Antennen
Für den massgebenden Betriebszustand von adaptiven Antennen, welche im Gegensatz zu konventionellen Antennen ihre Sendeleistung auf ihre Nutzer konzentrieren können, gilt neu nicht mehr die maximale Sendeleistung, sondern die über 6 Minuten gemittelte. Kurzfristig dürfen sie die bewilligte Sendeleistung zehnfach überschreiten. Damit bleiben die Grenzwerte nicht unangetastet, wie das BAFU in ihrer Medienmitteilung schreibt und Bundesrätin Sommaruga gegenüber SRF aussagte.
Vergleich mit bisherigen Antennen
Auch die bisherigen Antennen strahlen nur im Worst-Case-Fall (schlechte Verbindung, maximale Datenübertragung mit vielen aktiven Nutzern) die bewilligte Sendeleistung ab. Unsere Messungen zeigen, dass an hochbelasteten Standorten der Anlagegrenzwert durch diese Antennen über 6 Minuten gemittelt maximal zu einem Sechstel erreicht wird.
Adaptive Antennen können neu die bewilligte Sendeleistung über 6 Minuten voll ausnutzen und temporär gar um den Faktor 10 überschreiten. Das bedeutet: Zukünftig gut genutzte 5G-Anlagen dürfen z. B. abwechselnd 20 Millisekunden mit dem 10-fachen der bewilligten Leistung in eine bestimmte Richtung senden, wenn sie dafür 180 Millisekunden in andere Richtungen senden – und das wiederkehrend.
Analogie Schiessstand
Das lässt sich mit der Knallerei eines Schiessbetriebs vergleichen: Dieser belästigt Anwohner über 6 Minuten gemittelt auch nicht mit viel Lärm. So wie eine Knallerei nicht mit dem kontinuierlichen Rauschen eines Baches verglichen werden kann, sollte man eine pulsierende NIS nicht mit einer weit weniger dynamischen NIS gleichsetzen. Beim Licht kennen wir den Stroboskopeffekt.
Das IBH sieht gerade in der neuen Dynamik der adaptiven Antennen ein ernstzunehmendes Potenzial für eine gesundheitliche Gefährdung, zu deren tatsächlichen biologischen Wirkung es bis heute keine Forschung gibt. Der Vorsorgeartikel aus dem Umweltschutzgesetz (USG) verpflichtet jedoch, auch solche möglichen Wirkungen zu berücksichtigen – was bei der neuen Regelung für adaptive Antennen nicht der Fall ist.
Indirekte Exposition vernachlässigt
Die Beams sind nicht schmal wie ein Laserstrahl, sondern ein Strahlungskegel – vergleichbar mit den Fernlichtern eines Autos, der dauernd seine Richtung ändert. Die neue Regelung vernachlässigt eine indirekte Exposition durch in der Nachbarschaft reflektierter Strahlung, wenn der Beam in deren Richtung strahlt.
Die Aussage von BAFU und Bundesrätin, dass mit dieser Vollzugsregelung die Grenzwerte nicht angetastet würden, ist so ehrlich wie die Behauptung, die 50-km/h-Limite innerorts werde eingehalten, wenn sich diese Limite nicht auf die Höchstgeschwindigkeit, sondern auf die über 6 Minuten gemittelte Geschwindigkeit bezöge.