DEGA-Richtlinie 103-1:2023 – Schallschutz endlich nach Wahrnehmung beurteilt

Entwurf der neuen DEGA-Richtlinie integriert psychoakustische Erkenntnisse in die Klassifizierung des Schallschutzes im Wohnungsbau

· mdu · Innenraumklima, Normen & Richtlinien

Der konventionelle Schallschutz im Wohnungsbau wird über physikalische Kennwerte definiert: das Schalldämm-Mass (R'~w~) für Luftschall und den bewerteten Norm-Trittschallpegel (L'~n,w~) für Trittschall. Diese Grössen lassen sich gut messen und in Normen fassen – sie sagen aber wenig darüber aus, ob Bewohnende den Schallschutz tatsächlich als ausreichend empfinden.

Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) hat mit ihrer Richtlinie 103-1 (Entwurf Mai 2023) einen wichtigen Schritt in Richtung einer wahrnehmungsorientierten Schallschutz-Klassifizierung gemacht.

Das Klassifizierungssystem der DEGA-Richtlinie 103-1

Die Richtlinie definiert mehrere Schallschutzklassen (von Mindestanforderungen bis zu erhöhtem Komfort). Das Besondere der 2023er Überarbeitung: Die Anforderungen für Luftschall, Trittschall, Installationsgeräusche und Aussenlärmschutz sind innerhalb jeder Klasse psychoakustisch aufeinander abgestimmt. Das bedeutet:

  • Beim Wechsel von einer Klasse zur nächsthöheren nehmen Bewohnende eine wahrnehmbare Verbesserung bei allen Geräuscharten gleichzeitig wahr.
  • Die Klassen sind nicht willkürlich durch physikalische Schwellen, sondern durch die subjektiv empfundene Qualitätsstufe definiert.

Damit wird ein langjähriger Kritikpunkt an bisherigen Schallschutzklassifizierungen adressiert: Wenn Trittschall und Luftschall nicht kohärent bewertet werden, kann ein formal «höherer» Schallschutz subjektiv schlechter empfunden werden, weil eine Geräuschart weiterhin deutlich hörbar bleibt.

Psychoakustisch relevante Geräuscharten im Wohnungsbau

Die Richtlinie berücksichtigt folgende Geräuschquellen, die im Wohnalltag zu Beschwerden führen:

  • Luftschall aus Nachbarwohnungen (Gespräche, Musik, TV)
  • Trittschall (Gehgeräusche, Möbelrücken, Kinderspiel)
  • Geräusche aus haustechnischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Wasserinstallation, Aufzüge) – explizit mit Maximalpegelanforderungen, nicht nur Mittelungspegeln
  • Aussenlärmeinwirkung

Für haustechnische Anlagen gilt in der Richtlinie: Neben dem Mittelungspegel sind Maximalpegel für Einzelereignisse massgeblich. Das ist psychoakustisch korrekt: Ein kurzes, impulsartiges Geräusch einer Pumpe bei 35 dB(A) wirkt störender als ein konstantes Rauschen bei 30 dB(A).

Abgrenzung zu DIN 4109

Die DIN 4109-1:2018 legt die gesetzlich verbindlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz in Deutschland fest. Die DEGA-Richtlinie 103-1 ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung für Bauvorhaben, bei denen ein über das Mindestmass hinausgehender Schallschutz vereinbart werden soll – also bei Qualitätsvereinbarungen in Werkverträgen, bei der Bewertung von Mängeln im Bestand oder bei der Planung von Neubauten mit erhöhtem Komfortanspruch.

In der Schweiz ist die SIA 181:2020 die massgebliche Norm für den Schallschutz im Hochbau. Die DEGA-Richtlinie 103-1 ist nicht direkt verbindlich, wird aber als methodische Referenz herangezogen – insbesondere ihr Ansatz, Schallschutzklassen wahrnehmungsorientiert zu definieren.

Bedeutung für die Begutachtung

Für Sachverständige, die Klagen über Lärmbelästigung in Wohngebäuden beurteilen, bietet die DEGA-Richtlinie 103-1 einen wichtigen Orientierungsrahmen: Sie erlaubt die Einordnung, ob ein gemessener Schallpegel zwar die DIN-4109-Mindestanforderungen erfüllt, aber nach psychoakustischen Massstäben dennoch als mangelhaft eingestuft werden kann.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA): DEGA-Richtlinie 103-1 – Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzklassen. Entwurf Mai 2023. Berlin: DEGA e.V. | Weiterführend: DIN 4109-1:2018 – Schallschutz im Hochbau.