BERENIS bewertet die WHO-Übersichtsarbeiten zu hochfrequenter Strahlung

Die beratende Expertengruppe des Bundes ordnet zwölf systematische Reviews zu Mobilfunk und Gesundheit ein. Ihr Fazit: kein Wirkungsnachweis bei meist geringer Beweissicherheit, ein Tierbefund bleibt umstritten

· mdu · #Good-Practice, #Funktechnik, #EM-Feld-Strahlung

Die Beratende Expertengruppe Nichtionisierende Strahlung des Bundes (BERENIS) hat in einer Sonderausgabe ihres Newsletters die von der Weltgesundheitsorganisation veranlassten systematischen Übersichtsarbeiten zu hochfrequenter Strahlung beurteilt. Die Bewertung erschien am 8. Januar 2026. Sie betrifft zwölf Reviews, die in einer Sonderausgabe von «Environment International» publiziert wurden und den Forschungsstand zu Mobilfunk und Gesundheit zusammenfassen.

Was die Reviews zeigen

Die Beobachtungsstudien am Menschen liefern nach der Bewertung von BERENIS keinen Nachweis für einen gesundheitlichen Schaden durch hochfrequente Strahlung im Alltag. Das betrifft Krebs, kognitive Leistungen, Fortpflanzung und unspezifische Symptome. Die Beweissicherheit ist allerdings überwiegend gering, was bedeutet, dass die Studienlage einen Effekt nicht mit Sicherheit ausschliesst. Für hirnnahe Tumoren bei mobilfunktypischer Exposition des Kopfes kommt die Bewertung zu einer mittleren Beweissicherheit dafür, dass kein Zusammenhang besteht.

Anders liegt der Fall bei den Tierversuchen. Eine systematische Übersicht zu Krebs im Tiermodell berichtet über erhöhte Raten von Herzschwannomen und Gliomen, gestützt auf die bekannten Bioassays der amerikanischen und der italienischen Forschungsprogramme. Dieser Befund bleibt umstritten: Eine begleitende methodische Beurteilung kritisiert Abweichungen vom Studienprotokoll und das Fehlen einer Metaanalyse. BERENIS wertet die Gesamtevidenz daher als unzureichend und teils widersprüchlich.

Die Einordnung des Bundes

BERENIS hält am Vorsorgeprinzip fest. Die Expertengruppe verweist auf den Anlagegrenzwert der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710), der in der Schweiz tiefer liegt als die international diskutierten Immissionsgrenzwerte und die Belastung an Orten mit empfindlicher Nutzung vorsorglich begrenzt. Die Bewertung empfiehlt, diesen vorsorglichen Ansatz beizubehalten, solange die Datenlage uneinheitlich bleibt.

Was das für die Praxis bedeutet

Für die Beratung heisst das zweierlei. Die verfügbare Epidemiologie stützt keine Behauptung eines belegten Alltagsschadens durch Mobilfunk, und übertriebene Risikoaussagen lassen sich damit nicht begründen. Zugleich rechtfertigt die geringe Beweissicherheit keine Entwarnung, die das Vorsorgeprinzip aushebeln würde. Wer Expositionen tief halten will, setzt an den bekannten Stellgrössen an: Abstand zu Quellen, bewusste Nutzung körpernaher Sender und die Einhaltung des Anlagegrenzwerts an Orten mit empfindlicher Nutzung.

Hinweis: Publikationsdatum der Primärquelle 08.01.2026, ausserhalb des engeren 30-Tage-Fensters; im Auftrag in die Auswahl aufgenommen. Datum dieses Beitrags auf den Recherchetag (12.06.2026) gesetzt. Sensibles Themenfeld: Die Aussagen geben die Bewertung von BERENIS und den Stand der zitierten Reviews wieder.

Quelle: BERENIS – Beratende Expertengruppe NIS: Newsletter-Sonderausgabe Dezember 2025 (online 08.01.2026), hrsg. im Auftrag des BAFU | Bezug: WHO-Reviews in Environment International (Sonderausgabe); NISV, SR 814.710