VDI 6022 Blatt 3 neu – Raumluftqualität erstmals messbar klassifizieren
Die Dezember 2025 erschienene Neufassung schafft ein einheitliches Bewertungsverfahren mit Klassifizierung in RAL 1 bis RAL 3
Schlechte Luftqualität in Büros, Schulen oder Kliniken – Nutzer klagen, aber der Betreiber weiss nicht, wie er die Qualität der Raumluft objektiv beurteilen soll. Genau diese Situation hat bisher zu einem Dilemma geführt: Subjektive Beschwerden auf der einen, fehlende normierte Bewertungsverfahren auf der anderen Seite.
Die im Dezember 2025 erschienene VDI/ÖFR 6022 Blatt 3 («Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Beurteilung der Raumluftqualität») schliesst diese Lücke. Sie ersetzt die bisherige Fassung von 2011 vollständig und führt ein verbindliches Klassifizierungsverfahren ein.
Das Klassifizierungssystem RAL 1 bis RAL 3
Das Kernstück der neuen Richtlinie ist die Einstufung der Raumluftqualität in drei Klassen:
| Klasse | Bedeutung |
|---|---|
| RAL 1 | Gute Raumluftqualität – keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten |
| RAL 2 | Mässige Raumluftqualität – Handlungsbedarf, aber keine unmittelbare Gefährdung |
| RAL 3 | Unzulängliche Raumluftqualität – Massnahmen erforderlich |
Die Klassifizierung basiert auf Grenz- und Richtwerten für mehrere Messparameter:
- VOC (flüchtige organische Verbindungen)
- Partikel
- Bakterien
- Viren
- Schimmelpilze
Drei Beurteilungsstufen mit gestaffeltem Aufwand
Die Richtlinie unterscheidet drei Beurteilungsstufen, die je nach Ausgangssituation angewendet werden:
Stufe 1: Begehung und Inaugenscheinnahme, Befragung der Nutzer – ohne Messgeräte. Stufe 2: Einfache Messungen (CO₂, relative Feuchte, Temperatur) mit niedrigem Aufwand. Stufe 3: Vollständige Messung aller relevanter Luftschadstoffe durch Fachpersonen.
Die wichtigste Neuerung: Messpflicht bei Nutzerbeschwerden
Erstmals wird verbindlich geregelt: Wenn Nutzer systematisch schlechte Luftqualität melden, ist der Betreiber verpflichtet, objektive Messungen nach VDI 6022 Blatt 3 zu beauftragen. Das stärkt die Position klagender Nutzer und schafft eine klare Grundlage für die Haftungsbeurteilung.
Erweiterung der Systemgrenzen
Die Richtlinie weitet die Betrachtung gegenüber VDI 6022 Blatt 1 aus: Während Blatt 1 die Hygieneanforderungen an die RLT-Anlage selbst regelt (die Zuluft soll nicht schlechter sein als die Aussenluft), bewertet Blatt 3 die tatsächliche Raumluftqualität am Aufenthaltsort der Nutzenden – unabhängig davon, ob eine RLT-Anlage vorhanden ist. Damit werden auch Gebäude mit ausschliesslich natürlicher Lüftung erfasst.
Bezug zur Schweizer Praxis
Die VDI/ÖFR 6022 Blatt 3 ist eine gemeinsame Richtlinie des deutschen VDI und des österreichischen ÖFR (Österreichisches Forschungsinstitut). Sie ist nicht direkt als Schweizer Norm übernommen; die SWKI VA104-01 bleibt für RLT-Anlagen in der Schweiz massgeblich. Der Bewertungsrahmen der VDI 6022 Blatt 3 findet aber zunehmend auch in der Schweiz Anwendung – insbesondere in der Sachverständigenpraxis und bei vertraglichen Vereinbarungen über Raumluftqualität.