BAG aktualisiert Radon-Messanleitungen und Anforderungen für Messstellen
Mehrere Dokumente des Bundesamts für Gesundheit zur Radonmessung und Messtellenanerkennung seit 2022 neu erschienen oder überarbeitet
Radon ist in der Schweiz das zweitwichtigste Lungenkrebs-Risiko nach dem Rauchen. Der schweizerische Referenzwert von 300 Bq/m³ für Aufenthaltsräume gilt seit 2018 (Strahlenschutzverordnung). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist die zuständige Bundesstelle für Radonmessungen und die Anerkennung von Radonmessstellen. Zwischen 2022 und 2026 wurden mehrere der relevanten Dokumente aktualisiert.
Aktualisierte Dokumente im Überblick
Anforderungen für die Anerkennung als Radonmessstelle (Februar 2026): Die Anforderungen an Messstellen, die anerkannte Radonmessungen durchführen dürfen, wurden aktualisiert. Nur Messstellen auf der BAG-Liste dürfen Messungen durchführen, die für behördliche Zwecke anerkannt werden.
Messanleitungen für Wohngebäude (Februar 2026): Die Anleitungen zur anerkannten Langzeitmessung (mindestens 90 Tage während der Heizperiode in mindestens zwei getrennten Wohnräumen, bevorzugt im untersten bewohnten Geschoss) wurden überarbeitet und liegen in aktualisierter Fassung vor.
Anleitung zur Einzelfallprüfung in Schulen und Kindergärten (Dezember 2024): Neu erschienen ist eine spezifische Anleitung für Schulen und Kindergärten, bei denen eine anerkannte Radonmessung eine Überschreitung des Referenzwerts von 300 Bq/m³ ergeben hat. Die Anleitung beschreibt das empfohlene Vorgehen für die anschliessende Einzelfallprüfung.
Leitfaden zur Kurzzeitmessung (weiterhin verfügbar): Der BAG-Leitfaden zur Kurzzeitmessung ist weiterhin aktuell. Kurzzeitmessungen sind geeignet, wenn eine 90-tägige anerkannte Messung nicht möglich ist (z.B. bei Immobilientransaktionen), erlauben aber nur eine probabilistische Einschätzung des Referenzwert-Überschreitungsrisikos.
Liste der anerkannten Messstellen (Stand Mai 2026): Die aktuelle Liste ist auf der BAG-Website abrufbar. Für anerkannte Radonmessungen ist die Beauftragung einer Messstelle von dieser Liste zwingend.
Hinweis zur älteren BAG-Broschüre
Die ältere BAG-Broschüre zur Radonproblematik stützt sich noch auf die Strahlenschutzverordnung von 1994 mit dem damaligen Grenzwert von 1000 Bq/m³. Sie ist inhaltlich überholt: Seit 2018 gilt der neue Referenzwert von 300 Bq/m³ für alle Aufenthaltsräume. Für aktuelle Informationen sind ausschliesslich die neueren BAG-Dokumente und die überarbeitete Radonkarte der Schweiz massgeblich.