VOC-Emissionen aus Bauprodukten – aktualisiertes AgBB-Schema und neue Innenraumrichtwerte für α-Pinen
Zwei neue Publikationen des Umweltbundesamtes setzen den Stand der Technik zur Bewertung von VOC-Emissionen im Innenraum fort
Wer ein Gebäude saniert, neu ausbaut oder möbliert, bringt VOC in den Innenraum: aus Bodenbelägen, Farben, Klebstoffen, Holzwerkstoffen. Ob und wie diese Emissionen gesundheitlich bewertet werden, regelt in Deutschland das AgBB-Bewertungsschema. Die Version Februar 2026 – jetzt im Bundesgesundheitsblatt (Heft 6/2026) veröffentlicht – aktualisiert diesen Stand der Technik. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) neue Richtwerte für α-Pinen vorgelegt (Heft 5/2026), eine der häufigsten VOC-Verbindungen in Innenräumen aus Holz und Holzwerkstoffen. Beide Publikationen sind auch für die Schweizer Planungspraxis relevant.
Was ist das AgBB-Bewertungsschema?
AgBB steht für den Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, ein Gremium des deutschen Umweltbundesamtes. Das AgBB-Schema definiert, wie VOC-Emissionen aus Bauprodukten gesundheitlich bewertet werden – unabhängig vom jeweiligen Produkttyp. Es dient als Grundlage für baurechtliche Anforderungen: Wer in Deutschland ein Bauprodukt einsetzen will, das die AgBB-Kriterien erfüllt, gilt als den Mindestanforderungen der Landesbauordnungen bezüglich VOC-Emissionen in Aufenthaltsräumen genügend.
In der Schweiz gibt es kein direktes Pendant, aber das AgBB-Schema wird in der Praxis häufig als Referenz herangezogen – insbesondere wenn es um den Nachweis emissionsarmer Produkte geht oder wenn bei Innenraummessungen auffällige VOC-Muster auftreten.
Prüfkammermethode und Referenzraum
Das Bewertungsschema stützt sich auf die Emissionsmessung in der Prüfkammer nach DIN EN 16516 (Bauprodukte – Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen). Diese Norm legt Prüfbedingungen fest, die eine vergleichbare und zuverlässige Messung sicherstellen: Temperatur 23 °C, relative Luftfeuchtigkeit 50 %, Luftwechselrate 1/h in der Prüfkammer.
Für die gesundheitliche Bewertung wird eine Lüftungsrate von 0,5/h im Referenzraum angenommen – was der Minimalanforderung für gut belüftete Bestandsgebäude entspricht. Der Referenzraum hat eine Grundfläche von 3 × 4 m und eine Raumhöhe von 2,5 m. Die Beladungsfaktoren – das Verhältnis von Bauproduktfläche zu Raumvolumen – sind nach Verwendung gestaffelt:
| Verwendung | Beladungsfaktor |
|---|---|
| Wände | 1,0 m²/m³ |
| Boden oder Decke | 0,4 m²/m³ |
| Kleine Flächen (z.B. Türe) | 0,05 m²/m³ |
| Sehr kleine Flächen (z.B. Dichtstoffe) | 0,007 m²/m³ |
Bei Produkten, die an mehreren Flächen verbaut werden, werden die Beladungsfaktoren summiert (z.B. Boden und Decke: 0,8 m²/m³; Wände, Boden und Decke: 1,8 m²/m³).
Bewertungsverfahren: VVOC, VOC und SVOC
Das Schema unterscheidet drei Verbindungsklassen nach Flüchtigkeit:
- VVOC (very volatile organic compounds): Verbindungen unterhalb des Retentionsbereichs C6
- VOC: Verbindungen im Bereich C6 bis C16 (n-Hexan bis n-Hexadecan)
- SVOC (semi-volatile): Verbindungen oberhalb C16
Emissionen werden an zwei Zeitpunkten gemessen: nach 3 Tagen und nach 28 Tagen. Ein vorzeitiger Abbruch ist frühestens am 7. Tag möglich, wenn die dann ermittelten Werte unter der Hälfte der 28-Tage-Anforderungen liegen und kein signifikanter Konzentrationsanstieg einzelner Substanzen zu verzeichnen ist.
NIK-Werte als zentrales Beurteilungsinstrument
Das Herzstück der Bewertung sind die NIK-Werte (niedrigste interessierende Konzentration; englisch: LCI = lowest concentration of interest). Sie geben für jeden Stoff mit bekannter Toxikologie die Konzentration an, unterhalb der bei Einzelstoffbetrachtung keine gesundheitliche Beeinträchtigung erwartet wird. Stoffe ohne eigenen NIK-Wert werden gegen Toluol-Äquivalente quantifiziert und in der Summe als TVOC bewertet. Krebserzeugende Stoffe werden substanzspezifisch und getrennt quantifiziert.
Akkreditierte Prüflabors nach DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN 16516 führen die Prüfungen durch.
α-Pinen: neue Richtwerte für eine häufige Innenraum-VOC
Parallel zum AgBB-Schema hat der AIR neue Richtwerte für α-Pinen publiziert (Bundesgesundheitsblatt 69:610–618, April 2026). α-Pinen ist ein Monoterpen, das vor allem aus Nadelhölzern, Holzwerkstoffen, Terpentinöl-haltigen Produkten, ätherischen Ölen und bestimmten Reinigungsmitteln emittiert. Es zählt zu den häufigsten VOC in Innenräumen und war in Schweizer Wohnräumen bereits in früheren Untersuchungen regelmässig nachweisbar – mit Konzentrationen typischerweise im Bereich von 10 bis 40 µg/m³.
Der bisherige Richtwert stammte aus dem Jahr 2003 (Bundesgesundheitsblatt 46, S. 346–352) und bezog sich auf «bicyclische Terpene» mit α-Pinen als Leitsubstanz. Der jetzt erschienene AIR-Richtwert (2026) aktualisiert diese Bewertung auf Basis der aktuellen Datenlage – einschliesslich neuerer Expositions- und Toxizitätsdaten.
Da das AIR-Dokument hinter einer Zahlschranke liegt und die konkreten Richtwert-II-Werte noch nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen verifiziert werden konnten, werden im vorliegenden Beitrag keine Zahlenwerte genannt. Sachverständige, die mit diesem Stoff arbeiten, sollten die Mitteilung direkt beim Bundesgesundheitsblatt abrufen.
Was ändert sich für die Schweizer Praxis?
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich verankerte Pflicht, das AgBB-Schema anzuwenden. Es existiert auch kein eidgenössisches Äquivalent mit vergleichbarer Verbindlichkeit. Die einschlägigen Anforderungen an Bauprodukte werden in der Schweiz primär über das Bauproduktegesetz und kantonale Bauordnungen geregelt; VOC-Emissionen aus Bauprodukten sind dort nur rudimentär adressiert.
Dennoch:
In der Praxis greifen Sachverständige, Architekten und Bauherrschaften auf das AgBB-Schema zurück, wenn sie die VOC-Emissionen eines Produktes beurteilen oder vergleichen wollen. Die Prüfzertifikate nach AgBB bzw. DIN EN 16516 werden von europäischen Herstellern breit eingesetzt und sind im Schweizer Markt etabliert.
Als Massstab für «emissionsarme» Produkte gilt das AgBB-Schema auch bei Nachhaltigkeitszertifizierungen (z.B. MINERGIE-ECO, DGNB) und Ausschreibungen öffentlicher Bauten.
Zudem tritt die EU-Formaldehydverordnung (REACH-Verordnung (EU) 2023/1464, Anhang XVII Eintrag 77) am 6. August 2026 in Kraft: Ab dann dürfen in der EU holzbasierte Möbel und Bauprodukte mit Formaldehyd-Emissionen über 0,062 mg/m³ nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dieser Grenzwert liegt beim halben bisherigen E1-Wert. Da die Schweiz diesen Beschluss nicht automatisch übernimmt, bleibt die Marktsituation in der Schweiz vorläufig unverändert – in der Praxis werden EU-Produkte aber dem neuen Grenzwert entsprechen.
Fazit
Das AgBB-Bewertungsschema in der Version Februar 2026 und die neuen α-Pinen-Richtwerte des AIR konkretisieren gemeinsam, wie VOC-Emissionen aus Bauprodukten und typische Innenraumverbindungen gesundheitlich einzuordnen sind. Für die Schweizer Praxis sind beide Dokumente als Referenz geeignet – auch wenn sie formal aus dem deutschen Regelwerk stammen und in der Schweiz keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten.