Mobilfunk – Paradigmenwechsel JA, aber nur mit Busse bei Grenzwertüberschreitung

Medienmitteilung IBH: Teilrevision des FMG (Mobilfunk)

· mdu · EMF (nichtionisierende Strahlung), Politik, Medienmitteilung IBH

Vor der Darstellung unserer Sicht, deren Kontext:

Es sollte schnell gehen und zu stabilen Mobilfunknetzen führen – das Resultat ist komplexer als erwartet. Vor mehr als zwei Jahren liess Bundesrat Rösti unter der Leitung des BAFU und der Federas Beratung AG eine grosse Arbeitsgruppe bilden, in der möglichst alle Stakeholder vertreten sein sollten. Deren Auftrag: Vorschläge zur Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für 5G-Anlagen gemäss der Motion Wasserfallen (20.3237). Der Bericht der Arbeitsgruppe erschien nach rund einem Jahr am 31.03.2025 unter dem Titel "Weiterentwicklung der Konzepte und Vorschriften zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung", die externe Beratung kostete 108'206 CHF.

Das UVEK beschloss, die NISV-Konformitätsprüfung vom Baubewilligungsverfahren zu entkoppeln und unter das FMG zu stellen. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des FMG im Bereich Mobilfunk endete am 31. März 2026 mit 71 formalen Fragebogen-Eingaben sowie sehr vielen weiteren informellen Stellungnahmen und über 15'000 vom Verein Schutz vor Strahlung gesammelten Unterschriften für den Rückzug der Vorlage.

Bundesbehörden: ComCom und EDÖB

Die ComCom unterstützt die Vernehmlassungsvorlage «ausserordentlich» und «vollumfänglich». Sie betont, dass Mobilfunknetze kritische Infrastrukturen sind, der seit 25 Jahren geltende Strahlenschutz nicht angetastet wird (Anmerkung IBH: Das stimmt so nicht) und neue Technologien tendenziell strahlungsärmer (Anmerkung IBH: Stimmt nur pro übertragenem Bit – mit jeder neuen Generation werden aber deutlich mehr Daten übertragen) und energieeffizienter sind (Anmerkung IBH: Kabelgebundene Übertragung, insbesondere über Glasfaser, ist deutlich energieeffizienter). Sie befürwortet explizit: die Notfall-Inbetriebnahme ohne zweimonatigen Vorlauf bei gefährdeter Versorgungssicherheit, keine aufschiebende Wirkung bei Beschwerden, eine öffentliche Antennendatenbank sowie Bussen bei Missachtung der Meldepflicht (Art. 51 E-FMG).

Der EDÖ beanstandet, dass er trotz der Relevanz für das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) nicht zur Ämterkonsultation eingeladen wurde. Sein Fokus liegt auf Art. 24f Abs. 3 E-FMG (Zugang zur BAKOM-Antennendatenbank): Die Bestimmung schliesse Anhörungsrecht, Mediation und Beschwerdeweg aus und verletze damit Art. 29a BV sowie die Aarhus-Konvention. Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem einschlägigen Urteil bereits festgestellt, dass die Sicherheitsklausel kaum anwendbar sei. Der EDÖB schlägt vor, auf eine aktive Publikationspflicht umzustellen: Das BAKOM soll Antennendaten proaktiv veröffentlichen und nicht bloss auf Anfrage herausgeben.

Kantone und Kommunen: Ziel begrüsst, Skepsis gegenüber der Umsetzung

Die meisten der 11 Kantone mit formaler Eingabe begrüssen das Grundprinzip ausdrücklich – Aargau, Bern, Zürich, Basel-Stadt, Freiburg, St.Gallen und Zug stützen die Stossrichtung. Die BPUK sieht mit der Änderung, dass Entscheide dort gefällt werden, wo das Fachwissen vorhanden sei – beanstandet jedoch, dass die Behördenentlastung im erläuternden Bericht zu optimistisch dargestellt werde. Generell kritisiert werden die konkrete Umsetzung – Koordinationskonflikte zwischen Bau- und NIS-Verfahren, die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung, Verfassungsfragen zum Koordinationsgebot (Art. 25a RPG) und der drohende Verlust lokalen Vollzugswissens.

Der Schweizerische Städteverband unterstützt das Ziel der Revision, nimmt aber eine gespaltene Haltung ein: Nur eine knappe Mehrheit der Städte akzeptiert das Entkoppelungsprinzip; eine grosse Minderheit lehnt es ab und fordert koordinierte Verfahren nach Art. 25a RPG. Den Wegfall der aufschiebenden Wirkung qualifiziert eine Mehrheit der Städte als rechtsstaatlich problematisch. Die verbesserte Transparenz überzeuge als Kompensation nicht, da Betreiber bereits heute einer Meldepflicht unterstehen. Fazit des Verbandes: Der Entwurf sei in seiner aktuellen Form noch nicht ausgereift.

Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst die administrative Entlastung der Gemeinden von komplexen NIS-Unterlagen. Er kritisiert aber, dass Gemeinden beim Thema Strahlenschutz nicht mehr direkt für ihre Bevölkerung eintreten können – ein Thema, das nahezu jede Gemeinde polarisiere. Den Wegfall der aufschiebenden Wirkung erachtet er als kritisch; die verbesserte Transparenz überzeuge als Kompensation nicht. Der SGV plädiert dafür, dass die Revision auch den Schutz vor erhöhter Strahlenbelastung sicherstellt und Gemeinden Entscheidbefugnisse behalten.

Einige eher kritische Städte und Gemeinden haben zusätzlich eigene Stellungnahmen eingereicht.

Politische Parteien: breite Unterstützung, eine Ausnahme

SVP, Mitte, GLP, SP und FDP unterstützen die Vorlage. Die FDP verlangt zusätzlich Regeln zur Schliessung von 5G-Versorgungslücken. Die SP knüpft ihre Zustimmung an den Fortbestand der NISV-Grenzwerte und die Nutzung bestehender Infrastruktur. Einzig die Grünen lehnen ab: Die Entkoppelung entziehe der Bevölkerung das Einspracherecht gegen NIS-relevante Änderungen.

Betreiber und Wirtschaftsverbände: klare Befürworter

asut (Telekommunikationsverband) begrüsst den Lösungsvorschlag, bemängelt aber Detailfragen beim Meldeverfahren. Die Betreiber kritisieren auch, dass baulich-optische Änderungen weiterhin das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchlaufen müssen. Auch die SBB, BLS & SOB als Bahnfunkbetreiber unterstützen die Änderung vollumfänglich: Die Revision beseitigt konkrete Hemmnisse im Plangenehmigungsverfahren beim BAV.

Economiesuisse und Organisationen digitaler Dienstleister unterstützen diese «wirksame Antwort auf den Bewilligungsstau» und bezeichnet den Entzug der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden als essenziell. Sie weisen darauf hin, dass Mobilfunk zur kritischen Infrastruktur gehöre, ein verbesserter Datenzugang für die Bevölkerung sensible Geschäftsgeheimnisse sowie Sicherheitsinteressen nicht gefährden darf. SwissCleanTech ergänzt: die Relevanz für die Energiewende und die E-Mobilität.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und Seilbahnen Schweiz heben hervor, dass ländliche Regionen, insbesondere deren Tourismus von schnelleren Modernisierungszyklen profitieren – auch mit Blick auf 6G. HotellerieSuisse ergänzt, dass sie eine bestmögliche Einhaltung der Schweizer Strahlenschutzvorgaben wünschen.

Schutzorganisationen, Ärzteschaft und Forschung

Das Bild ist gespalten. Die Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation (finanziert von den Mobilfunkbetreibern und Stromversorgern) begrüsst die Revision: Grenzwerte blieben unverändert, die neue Betriebsüberwachung (Anmerkung IBH: das QMS ist längst Pflicht) stärke den Schutz sogar gegenüber dem Status quo. Das Schweizer Konsumentenforum unterstützt die Vorlage vollumfänglich, um qualitativ hochwertige mobile Fernmeldedienstleistungen zu fördern. Alle anderen Organisationen in diesem Segment lehnen ab, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen.

Die Ärztinnen & Ärzte für Umweltschutz lehnen den vorliegenden Entwurf ab, weil der heutige Vollzug bei adaptiven Antennen die Einhaltung der Grenzwerte nicht sicherstellt und die Vorlage dies nicht korrigiere – im Gegenteil dieses Risiko erhöhe. Die AefU appelliert den Glasfaserausbau zu fördern und damit die Mobilfunknetze zu entlasten. Weitere Schutzorganisationen stützen dieses Konzept und fordern den vollständigen Verzicht auf diese Entkoppelung vom Baubewilligungsverfahren. Diagnose-Funk Schweiz ergänzt: Qualitätssicherungssysteme, welche die Einhaltung der Grenzwerte adaptiver Antennen sicherstellen, existieren noch nicht, und es gibt heute keine Möglichkeit, die von Betreibern erfassten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

BirdLife Schweiz, die Schweizerische Vogelwarte und die Stiftung Fledermausschutz verlangen übereinstimmend, dass der Schutz von Tieren und Pflanzen vor nichtionisierender Strahlung auf Verordnungsebene in der NISV geregelt und verbindlich ins neue Bewilligungsverfahren integriert wird.

Das stärkste Argument liefert eine statistische Auswertung des Vereins Schutz vor Strahlung von 483 Standortdatenblättern aus den Jahren 2020–2025: Fast zwei Drittel aller Baugesuche enthielten demnach so schwere Rechenfehler, dass sie hätten abgelehnt oder überarbeitet werden müssen – und diese Fehler wurden stets erst im Baubewilligungsverfahren durch Einsprechende aufgedeckt. Genau dieses Verfahren soll nun wegfallen. Gestützt wird diese Aussage auch vom Ing.-Büro Andreas Gross GmbH, das in seiner Eingabe festhält, dass 95 % von über 200 geprüften Baugesuchen Fehler aufwiesen.

Unsere Beteiligung am Vernehmlassungsverfahren

Der Paradigmenwechsel – die Strahlenschutzprüfung weg vom Baubewilligungsverfahren, respektive die Einhaltung der Grenzwerte in die Verantwortung der Betreiber während des gesamten Betriebes einer Anlage zu legen (nicht nur zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme) – war ursprünglich ein Vorschlag von Markus N. Durrer (IBH), eingebracht anlässlich der Arbeitsgruppe vor zwei Jahren. In unserer Vernehmlassungseingabe haben wir die Vorteile dieses Ansatzes dargelegt (detailliertere Argumentation in unserem Blog-Artikel vom 31. März 2026). Wir begrüssen das Prinzip nach wie vor – aber nur, wenn die Betreiber wirklich in ihre Verantwortung gelenkt werden. Deshalb fordern wir bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen empfindliche Bussen und öffentliche Bekanntmachung, was der Entwurf der FMG-Änderung nicht vorsieht.

Fazit

Der Paradigmenwechsel hat im Kern eine klare politische Mehrheit im Parlament, Behörden sehen die Vorlage kritischer. Der Entwurf braucht Nacharbeit – bei der Koordination paralleler Verfahren, der Verfassungskonformität und den Sanktionsmechanismen. Das UVEK muss nun entscheiden, ob es die Vorlage überarbeitet oder zurückzieht. Die heutige Fassung höhlt das Schutzniveau aus und kippt den Paradigmenwechsel sehr deutlich zulasten von Antennenanwohnern. Ein ausgewogener Entwurf setzt gegenseitiges Entgegenkommen voraus. Ohne eine deutliche Ahndung von Grenzwertüberschreitungen wird dieser Gesetzesänderung wahrscheinlich ein Referendum drohen, weil sich in der Bevölkerung ausreichend Widerstand abzeichnet. Das zeigt allein schon die über 15'000 innerhalb kurzer Zeit gesammelten Unterschriften des SvS gegen diese Gesetzesänderung.

Quelle: Zusammenstellung der Eingaben zur Vernehmlassung 2025/99: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk. Fedlex, 11.05.2026.