Legionellen im Gebäude: Restchlor im Verteilnetz verhindert dies nicht

Eine US-Studie an Bundesgebäuden findet keinen statistisch belegbaren Zusammenhang zwischen dem Desinfektionsmittel-Restgehalt der Wasserversorgung und Legionellenbefunden am Hahn

· mdu · Forschung / Studien, Trinkwasser, Hygiene / Gesundheit

Am 21. Mai 2026 hat das Fachjournal AWWA Water Science eine Auswertung veröffentlicht, die den bisher grössten und repräsentativsten US-Datensatz zu Legionellen in Gebäuden auswertet. von Hagen und Mitautorinnen kommen zu einem für die Praxis relevanten Befund: Wie viel Desinfektionsmittel das Versorgungsnetz ins Gebäude liefert, sagt kaum etwas darüber aus, ob am Hahn Legionellen auftreten. Die Versorger und Auftraggeber der Studie (AMWA und AWWA) ziehen daraus den Schluss, dass höhere Restchlor-Vorgaben im Netz keinen verlässlichen Schutz bringen. Für die Schweiz ist das weniger eine Überraschung als eine Bestätigung.

Was die Studie ausgewertet hat

Das Beratungsbüro Corona Environmental Consulting nutzte Trinkwasser-Untersuchungsdaten der US-Bundesimmobilienverwaltung (General Services Administration, GSA) aus mehreren tausend Liegenschaften. Diese Daten verknüpfte das Team mit den Angaben der jeweils versorgenden Wasserwerke zum Restgehalt an Desinfektionsmittel im Verteilnetz. Die Auswertung betrifft Bürogebäude des Bundes, also grosse, gemischt genutzte Liegenschaften mit verzweigten Installationen.

Wichtig für die Lesart der Zahlen: Gemessen wurden Legionellen auf Ebene der Gattung (in der Studie «total Legionella»), nicht die Art Legionella pneumophila. Die meisten kulturell bestätigten Erkrankungsfälle gehen weltweit auf L. pneumophila zurück. Ein Gattungsbefund beschreibt also das Vorkommen im System, nicht unmittelbar das klinische Risiko. Diese Unterscheidung deckt sich mit der Schweizer Regulierung, die ebenfalls Legionella spp. als Kriterium verwendet.

Die Kernergebnisse

In 23.6 % der untersuchten Gebäude-Wassersysteme lag mindestens ein Messwert über dem Schwellenwert für Legionellen (Gattung). Drei Gebäudemerkmale gingen mit erhöhten Überschreitungsraten einher: Baujahr vor den 1980er-Jahren, grosse Gebäude sowie Liegenschaften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen.

Den zentralen Punkt liefert der Vergleich mit der Wasserversorgung: Die bundesstaatlichen Mindestanforderungen an den Desinfektionsmittel-Restgehalt im Verteilnetz waren nicht mit einem statistisch signifikanten Unterschied beim Anteil belasteter Gebäude verbunden. Höhere Restchlor-Vorgaben im Netz führten in dieser Auswertung also nicht zu messbar weniger Legionellen am Hahn. AMWA leitet daraus die Position ab, einen Mindestrestgehalt von rund 0.2 mg/L beizubehalten und keine höheren Schwellen vorzuschreiben. Die Arbeit erscheint im Vorfeld der für 2027 erwarteten Revision der US-Regeln zu mikrobiellen Parametern und Desinfektionsnebenprodukten (MDBP).

Was die Studie nicht zeigt

Die Auswertung belegt keine Wirkungslosigkeit von Desinfektion an sich. Sie betrifft den Restgehalt im vorgelagerten Verteilnetz, nicht die Massnahmen in der Hausinstallation selbst. Aussagen zur Krankheitslast lassen sich aus Gattungsbefunden nicht direkt ableiten. Und der Datensatz stammt aus US-Bürogebäuden mit US-typischer Netzdesinfektion; die Übertragung auf andere Versorgungssysteme verlangt eine Einordnung.

Einordnung für die Schweiz

In der Schweiz wird Trinkwasser überwiegend ohne Desinfektionsmittel behandelt; viele Versorgungen arbeiten mit naturnahem, unbehandeltem oder nur kurz aufbereitetem Wasser. Die Befunde der Studie stützen damit das, was Fachleute hierzulande seit Langem vertreten: Über das Legionellenrisiko entscheidet die Hausinstallation, nicht die Aufbereitung im Netz.

Massgeblich sind in der Schweiz drei Stellgrössen, die der Eigentümer und die Planerin direkt steuern. Das Temperaturregime nach SVGW W3/E3 und SIA 385/1 verlangt am Speicheraustritt mindestens 60 °C und in der Zirkulation mindestens 55 °C, während Kaltwasser dauerhaft unter 25 °C bleiben soll. Stagnation begünstigt Biofilm und Vermehrung, weshalb selten genutzte Stränge regelmässig zu spülen sind. Und die Auslegung der Anlage, also Speichergrösse, Leitungsführung und Verweilzeiten, bestimmt, ob diese Temperaturen am Entnahmepunkt überhaupt ankommen.

Wie schnell eine technisch korrekte Anlage kippt, wenn diese Grössen aus dem Tritt geraten, zeigten Untersuchungen der Eawag während der Pandemie-Leerstände: Reduzierte Wasserentnahme und längere Standzeiten veränderten die Legionellenlast je nach Gebäude und Strang sehr unterschiedlich, und pauschales Spülen wirkte nicht überall gleich. Das deckt sich mit der US-Auswertung, wonach Gebäudealter und -grösse stärker ins Gewicht fallen als eine vorgelagerte Netzvorgabe.

Rechtlicher Rahmen und Praxis

Für Warmwasser aus öffentlich zugänglichen Duschanlagen gilt nach TBDV (SR 817.022.11) ein Höchstwert von 1'000 KBE/L für Legionella spp.; für Sprudelbäder und aerosolbildende Becken über 23 °C liegt er bei 100 KBE/L. Der Vollzug des Lebensmittelrechts und damit der Selbstkontrollpflicht liegt bei den Kantonen. Für private Installationen kennt das Schweizer Recht keinen gesetzlichen Höchstwert; die Verantwortung des Eigentümers für eine sichere Anlage bleibt davon unberührt.

Für die Beratungspraxis ergeben sich daraus klare Prioritäten. Wer Legionellen reduzieren will, beginnt bei Temperatur, Stagnation und Anlagenauslegung im Gebäude und nicht bei der Frage, was das Wasserwerk ins Netz gibt. Bei der Beprobung lohnt die bewusste Unterscheidung zwischen Gattungsbefund (Legionella spp., massgeblich für die TBDV-Konformität) und Speziesnachweis (L. pneumophila, näher am Erkrankungsrisiko). Und bei der Sanierung gehört zu jeder Massnahme eine Kontrollmessung, sonst bleibt der Erfolg unbelegt.

Quelle: von Hagen et al. (2026): Legionella Occurrence in Buildings – Implications of Public Water System Disinfectant and Residual. AWWA Water Science, Ausgabe Mai/Juni 2026 (online 21.05.2026), DOI 10.1002/aws2.70055 | Einordnende Zusammenfassungen: AMWA; ASDWA, 05.06.2026; H2O Global News, 06.2026 | Schweizer Bezug: TBDV (SR 817.022.11); SVGW W3/E3; SIA 385/1