Innenraumklima an Hitzetagen und in Tropennächten – Strategien, Technik und ihre Grenzen

Beschattung, Lüftung, Kühlung und thermische Behaglichkeit im Wohnbau

· mdu · Innenraumklima, Politik, Lüftungsanlagen / Klimaanlagen

Hitzetage mit über 30 °C und Tropennächte, in denen die Lufttemperatur nicht unter 20 °C fällt, häufen sich auch in der Schweiz. Das nationale Monitoring schätzte für den Hitzesommer 2015 rund 750 hitzebedingte Todesfälle, für 2022 deren 474. Betroffen sind vor allem ältere Menschen und Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, deren Organismus sich in einer warmen Nacht nicht von der Tageshitze erholt. Das sommerliche Innenraumklima ist damit nicht allein eine Komfortfrage, sondern gesundheitlich relevant.

Mit der häufigeren Hitze steigt die Nachfrage nach Kühlung – und damit der politische Druck auf die Bewilligungspraxis. Nationalrat Thomas Burgherr (SVP/AG) hat im Juni 2026 einen Vorstoss angekündigt, der die Bewilligungshürden für Klimaanlagen – namentlich für fest installierte Split-Geräte – senken will. Auch auf kantonaler Ebene ist die Regelung in Bewegung (siehe «Bewilligungs- und Mietrecht»). Die folgende Einordnung der technischen Massnahmen liefert nebst der Aufklärung von Planern und Bewohner:innen, die Sachgrundlage für diese Debatte.

Wärmequellen, Speichermasse und Massnahmenfolge

Die sommerliche Erwärmung eines Raums speist sich aus zwei Richtungen. Von aussen wirken der solare Eintrag durch die Fenster und der Transmissionswärmestrom durch die opaken Bauteile. Im Innern fallen Wärmelasten an: die Bewohner selbst, technische Geräte vom Kühlschrank über Router bis zu Beleuchtung und Unterhaltungselektronik, sowie das Kochen. Diese inneren Lasten laufen teilweise rund um die Uhr und sind in gut gedämmten Gebäuden, bei denen der Aussenanteil sinkt, relativ bedeutender geworden.

Beide Lastarten erwärmen nicht nur die Raumluft, sondern auch die Bauteiloberflächen, die Konstruktion und das Mobiliar. Schwere Bauteile und Einrichtungsgegenstände speichern diese Wärme und geben sie zeitverzögert wieder ab. Daraus folgt der zentrale Unterschied zwischen Massiv- und Leichtbau: Eine hohe Speichermasse dämpft die Tagesspitze, verlängert aber die Abkühlung, weil die eingelagerte Wärme nur langsam abgeführt wird.

Die wirksame Reihenfolge der Gegenmassnahmen ist durch Bauphysik und Normung vorgegeben: zuerst den Wärmeeintrag begrenzen, dann die Nacht zur Auskühlung nutzen, erst danach aktiv kühlen. Diese Folge strukturiert den Beitrag.

Wärmeeintrag begrenzen

Die wirksamste Einzelmassnahme ist die Begrenzung des solaren Eintrags. Kurzwellige Sonnenstrahlung durchdringt die Verglasung, wird an inneren Oberflächen absorbiert und in langwellige Wärmestrahlung umgewandelt, die das Glas nicht mehr passiert. Dieser Effekt kann die Raumtemperatur über die Aussentemperatur treiben, sofern der Eintrag nicht abgeführt wird.

Massgebend ist der Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) der Verglasung zusammen mit dem Abminderungsfaktor Fc des Sonnenschutzes nach SN EN 14501. Eine moderne Wärmeschutzverglasung weist einen g-Wert um 0.58 auf. Entscheidend ist die Lage des Behangs: Aussenliegende Storen fangen die Strahlung vor der Glasebene ab und erreichen Fc um 0.15, halten also rund 85 % zurück. Ein innenliegendes Rollo wirkt erst hinter dem Glas, wenn die Strahlung den Raum bereits erreicht hat; sein Fc liegt bei etwa 0.65. Innenliegender Sonnenschutz reduziert primär die Blendung, nicht den Wärmeeintrag. Aussenliegende, automatisch und windabhängig gesteuerte Storen sind damit die erste Massnahme; die Steuerung sollte den Behang bei Besonnung auch während Abwesenheit schliessen.

Nachtauskühlung

Die zweite passive Massnahme nutzt die kühlere Nachtluft. Voraussetzung sind eine ausreichende Temperaturdifferenz zwischen innen und aussen und ein wirksamer Luftaustausch. Querlüftung über mehrere, an verschiedenen Fassaden liegende Öffnungen erreicht hohe Luftwechsel; einseitiges Kippen eines Fensters ist wenig wirksam. Der Luftaustausch hängt stark vom Winddruck ab: Bereits ein leichter Wind steigert den nächtlichen Volumenstrom deutlich, weshalb die reale Auskühlung an windigen Nächten besser ausfällt, als eine Berechnung mit reiner thermischer Auftriebslüftung erwarten lässt. Die Nachtauskühlung wirkt nur mit ausreichender Speichermasse; in Tropennächten bleibt die treibende Differenz klein und der Effekt begrenzt.

Der Ventilator

Beim Ventilator sind zwei Anwendungen zu unterscheiden. Im geschlossenen Raum senkt er die Lufttemperatur nicht, sondern erhöht die Luftgeschwindigkeit am Körper und beschleunigt die Schweissverdunstung, solange die Raumluft kühler ist als die Haut. Die empfundene Temperatur sinkt, die gemessene nicht; die Motorleistung wird als Wärme an den Raum abgegeben, weshalb das Gerät bei Abwesenheit auszuschalten ist. Diese Komfortwirkung hat eine Obergrenze: Eine Übersichtsarbeit von Meade et al. (2024) und die WHO nennen rund 35 °C als Schwelle, oberhalb derer ein Ventilator keinen Schutz mehr bietet, weil Luft wärmer als die Haut zusätzlich Wärme zuführt. Bei hoher Luftfeuchtigkeit verschiebt sich die Schwelle nach unten.

In der zweiten Funktion, als Lüftungshilfe am Fenster, verstärkt der Ventilator den Luftaustausch. Damit ersetzt er an windstillen Abenden und in den frühen Morgenstunden den fehlenden Winddruck und unterstützt die Nachtauskühlung signifikant – vorausgesetzt, die Aussenluft ist kühler als die Raumluft.

Komfortlüftung

Eine Komfortlüftung dient der hygienischen Grundlüftung mit einem Aussenluftwechsel um 0.5 h⁻¹. Für eine spürbare Kühlung wäre ein Vielfaches dieser Luftmenge nötig, da Luft eine geringe volumenbezogene Wärmekapazität besitzt. Bei hygienischer Luftmenge temperiert eine Komfortlüftung, sie klimatisiert nicht.

Die Wärmerückgewinnung (WRG) arbeitet im Sommer differenziert. Solange die Raumluft kühler ist als die Aussenluft, überträgt sie die tiefere Temperatur der Abluft auf die einströmende Aussenluft und mindert so den Hitzeeintrag; bei 35 °C aussen und 30 °C innen erreicht die Zuluft mit gutem Wärmetauscher rund 31 °C statt 35 °C. Der Sommerbypass soll deshalb erst öffnen, wenn die Aussentemperatur die Innentemperatur unterschreitet – meist abends und nachts –, weil die WRG dann die kühle Aussenluft wieder aufheizen würde.

Eine erdgekoppelte Vorkühlung (Geocooling) senkt die Zulufttemperatur ohne Kältemaschine. Hygienisch ist die Bauart entscheidend: Ein Luft-Erdregister, durch das die Aussenluft direkt strömt, ist kritisch, da Kondensat und Staub einen Nährboden für Mikroorganismen bilden können. Vorzuziehen ist ein geschlossener Sole-Kühlkreis, der die Erdreichtemperatur über ein Register an die Zuluft überträgt, ohne dass die Atemluft mit dem Erdreich in Kontakt kommt.

Über dasselbe Zuluftregister lässt sich auch aktiv kühlen. Eine reversibel betriebene Wärmepumpe kehrt ihren Kältekreis um – das winterliche Vorheizregister wird zum Kühlregister –, sodass die Zuluft unter die Erdreichtemperatur abgekühlt werden kann. Möglichkeiten und Grenzen hängen von der Wärmequelle ab: Eine Erdsonden-Wärmepumpe beherrscht beides, das sehr effiziente passive Geocooling ohne Verdichter (mild, 2 bis 3 K) und bei Bedarf die aktive Kühlung mit Verdichter, da das Erdreich auch im Hochsommer als kühle Wärmesenke verfügbar bleibt. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann nur aktiv kühlen; ihre Wärmesenke – die Aussenluft – ist im Sommer heiss, was Kühlleistung und Effizienz gerade dann mindert, wenn sie am dringendsten gebraucht werden. In jedem Fall begrenzt die hygienische Luftmenge die über die Lüftung übertragbare Kühlleistung; sie temperiert spürbar, ersetzt aber keine raumweise Klimatisierung.

Ein praktischer Vorzug der Komfortlüftung liegt jenseits der Temperatur: Sie nimmt den Bewohnern das Lüftungsmanagement ab. An Hitzetagen, an denen tagsüber konsequent geschlossen und nur in den kühlen Stunden gelüftet werden müsste, übernimmt eine korrekt geregelte Anlage dieses Regime automatisch – einschliesslich der bypassgesteuerten Nachtauskühlung –, was manuell nur mit Disziplin gelingt.

Aktive Kühlung

Reicht der passive Wärmeschutz nicht, kommt aktive Kühlung in Betracht. Als Richtwert für die Auslegung gilt eine Kühllast von 60 bis 100 W/m², am unteren Rand bei guter Dämmung und Beschattung. Ein einzelnes Gerät deckt damit einen Raum ab, nicht eine ganze Wohnung: Ein Single-Split-Gerät mit 3.5 kW Kälteleistung (z. B. LG Dualcool Deluxe, 12 000 BTU) ist für 25 bis 40 m² ausgelegt, ein mobiles Monoblock-Gerät mit 3.4 kW (z. B. Electrolux EXP34U339CW) realistisch für noch kleinere Flächen. Eine 110 m² grosse Wohnung erfordert rechnerisch 6.5 bis 11 kW, praktisch ein Multisplit-System.

Zwischen den Gerätetypen besteht ein erheblicher Effizienzunterschied. Das Single-Split-Gerät erreicht eine Leistungszahl (EER) um 3.2 bei rund 1 kW Leistungsaufnahme; das mobile Monoblock-Gerät kommt auf einen EER von 2.6 und verbraucht für die gleiche Kühlaufgabe deutlich mehr Strom – im Rechenbeispiel rund die Hälfte mehr.

Drei bauartbedingte Nachteile belasten das Monoblock-Gerät zusätzlich. Der Einschlauch-Betrieb bläst erwärmte Raumluft nach aussen und erzeugt damit einen Unterdruck, der warme Aussenluft durch Fugen und das für den Schlauch gekippte Fenster nachzieht und einen Teil der Kühlwirkung sofort aufzehrt; mit jedem weiteren Gerät verschärft sich das. Akustisch belastet das Monoblock den eigenen Raum, weil der Verdichter darin steht (Schalldruck rund 50 bis 65 dB(A), im Schlafraum störend); das Innengerät eines Split-Systems bleibt mit rund 20 bis 35 dB(A) leiser, verlagert die Geräusche aber ins Aussengerät (rund 50 bis 60 dB(A)), das die Nachbarschaft betrifft und der Lärmschutz-Verordnung untersteht (siehe «Bewilligungs- und Mietrecht»). Schliesslich die Anschlussleistung: Ein Monoblock zieht rund 1 bis 1.5 kW; wird pro Zimmer eines aufgestellt, können mehrere Geräte am selben Stromkreis dessen Absicherung – in Wohnungen oft 10 oder 13 A – überlasten.

Geräte, die eine Kühlung «ohne Abluftschlauch» versprechen, widersprechen dem Energieerhaltungssatz: Die der Raumluft entzogene Wärme muss nach aussen abgeführt werden. Solche Geräte sind technisch Verdunstungskühler, die der Luft fühlbare Wärme entziehen und sie als Feuchte (latente Wärme) zurückgeben; die Temperatur sinkt kaum, die Feuchte steigt. In feuchtwarmen Nächten sind sie unwirksam.

Aktive Kühlung funktioniert zudem nur bei geschlossenen Fenstern. Ein gekipptes Fenster führt bei 36 °C und rund 3 h⁻¹ eine zusätzliche Last von etwa 2.8 kW ein, Querlüftung über 7 kW – mehr als ein typisches Gerät liefert. Bei offenem Fenster bleibt die Temperatur hoch und der Stromverbrauch steigt.

Beim Sollwert empfiehlt sich eine feste, nicht aussentemperaturgeführte Vorgabe der Innentemperatur. Tagsüber begrenzt die Verträglichkeit des Wechsels zwischen Innen- und Aussenraum die sinnvolle Differenz; ein Sollwert 6 bis 10 K unter dem erwarteten Tageshöchstwert ist ein brauchbarer Kompromiss zwischen Kühlwirkung und Kreislaufbelastung. Nachts entfällt der Raumwechsel, und schlafphysiologisch ist eine kühlere Umgebung in der Grössenordnung von 16 bis 19 °C günstig. Hier zeigt sich jedoch eine praktische Grenze: Ein einzelnes Gerät im Wohnraum erreicht die Schlafzimmer kaum. Komfortwerte in den Schlafräumen lassen sich nachts nur mit zusätzlichen Geräten in diesen Räumen oder einer Lüftungs-/Kühlanlage mit entsprechender Leistung sicherstellen.

Hygiene und Luftqualität

Zwei hygienische Fragen sind zu trennen.

Die erste betrifft die Anlagenhygiene. An kalten Oberflächen und in Kondensatwannen kann sich bei mangelnder Wartung mikrobielles Wachstum bilden. Massgebend ist in der Schweiz die Richtlinie SWKI VA104-01 (analog VDI 6022). Regelmässige Filterwechsel, funktionierende Kondensatabläufe, reinigbare Komponenten und periodische Reinigung sind Voraussetzung für einen einwandfreien Betrieb.

Die zweite Frage ist der Zielkonflikt zwischen Wärmeabwehr und Frischluft. Wer die Hitze aussperrt und die Fenster geschlossen hält, unterbindet zugleich den Luftaustausch. Ohne mechanische Lüftung steigt dann die CO₂-Konzentration: Vier Personen erreichen über Nacht in einer dicht gehaltenen Wohnung Werte um 2000 ppm, in geschlossenen Schlafräumen mehr. Gleichzeitig reichern sich flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd an. Die Faktenlage hierzu ist differenziert: Die Emission vieler VOC steigt mit der Temperatur, die nach Untersuchungen zur Schlaf-Mikroumgebung der stärkste Einflussfaktor ist; die Formaldehydabgabe nimmt zusätzlich mit der Luftfeuchte zu. Ein geringerer Luftwechsel erhöht die Konzentration – für Formaldehyd zeigen Kammermodelle (Wilhelm-Klauditz-Institut) bei Halbierung des Luftwechsels eine Zunahme um rund das 1.6-Fache. Eine eindeutige Rangfolge, ob Kühlen mit geschlossenen Fenstern oder Lüften mit Wärmeeintrag das kleinere Übel ist, lässt sich daraus nicht ableiten: Kühlen senkt die Emission über die Temperatur, mindert aber bei fehlendem Luftwechsel die Verdünnung; Lüften verdünnt, hebt aber die Temperatur. Sorptionseffekte an Oberflächen verkomplizieren das Bild zusätzlich. Diese Abwägung spricht für die Komfortlüftung, die den Konflikt umgeht, indem sie auch bei geschlossenen Fenstern Frischluft liefert.

Thermische Behaglichkeit

Die thermische Behaglichkeit ist kein einzelner Temperaturwert, sondern ein Zusammenwirken von sechs Grössen: Lufttemperatur, mittlere Strahlungstemperatur, Luftgeschwindigkeit samt Turbulenzgrad, Luftfeuchte, Bekleidung und Tätigkeit. Das PMV/PPD-Modell nach Fanger (EN ISO 7730, EN 16798-1) fasst sie zusammen; das PMV bildet das mittlere Urteil ab, das PPD den Anteil Unzufriedener, der selbst im Optimum mindestens 5 % beträgt. Übliche Komfortklassen lassen ein PMV zwischen −0.5 und +0.5 zu (PPD ≤ 10 %). Wegen der vielen Einflussgrössen und individueller Unterschiede ist Behaglichkeit nie für alle gleichzeitig herstellbar. Für frei belüftete Gebäude koppelt das adaptive Modell die akzeptierte Temperatur an die gleitende Aussentemperatur.

Drei Begriffe ordnen die physikalischen Randgrössen ein. Die mittlere Strahlungstemperatur erfasst die Wärmestrahlung der umgebenden Flächen; sie wird mit einem Globethermometer (Black-Globe, einer geschwärzten Kugel mit innenliegendem Fühler) gemessen, dessen Anzeige bei Besonnung oder warmen Oberflächen über der Lufttemperatur liegt. Die Kühlgrenztemperatur, gleichbedeutend mit der Feuchtkugeltemperatur, ist die tiefste durch Verdunstung erreichbare Temperatur; sie sinkt mit abnehmender Luftfeuchte und markiert die physiologische Grenze der Schweisskühlung – oberhalb einer Feuchtkugeltemperatur von rund 35 °C versagt die Verdunstungskühlung des Körpers. Aus Feuchtkugel-, Globe- und Lufttemperatur bildet der WBGT-Index (EN ISO 7243) ein Mass für die Hitzebelastung, das im Arbeitsschutz verwendet wird.

Modellbeispiel: Strategien im Vergleich

Zur Veranschaulichung – nicht als Kern der Beurteilung – wurde eine Wohnung über drei Hitzetage gerechnet. Es handelt sich um ein vereinfachtes Berechnungsmodell (Modell_Innenraumklima_v1.xlsx) mit drei thermischen Knoten (Raumluft, Bauteiloberfläche, Kernmasse), keine komplexe Strömungssimulation: Luftbewegungen durch Temperaturunterschiede innerhalb der Wohnung, die ungleiche Verteilung auf einzelne Räume und viele weitere Effekte sind nicht abgebildet. Das Modell bilanziert zudem ausschliesslich die fühlbare (sensible) Wärme; eine Feuchtebilanz fehlt, weshalb Verdunstungseffekte – feuchte Tücher, nasse Wäsche oder Verdunstungskühler – und die daraus folgende Luftfeuchte nicht erfasst werden. Solche Massnahmen senken zwar die Lufttemperatur, erhöhen aber die Feuchte und damit die Schwüle, was im Modell nicht sichtbar wird. Das Modell beruht auf zahlreichen Annahmen; der Einzelfall kann deutlich abweichen. Es dient dem Verständnis der Zusammenhänge und der Rangfolge der Massnahmen, nicht als normgerechter Nachweis nach SIA 180 Anhang C.

Verglichen werden ein Massivbau (Backstein, Betondecken, WDVS; wirksame Speichermasse rund 410 kJ/(m²·K)) und ein Leichtbau (Holzrahmen, hinterlüftet, Zellulose und Holzfaserplatte, Gipsfaserplatten; rund 120 kJ/(m²·K)). In den Grafiken steht die ausgezogene Linie für den Massivbau, die gestrichelte für den Leichtbau. Berücksichtigt sind der solare Eintrag, der opake Transmissionseintrag, die nächtliche Abstrahlung der freien Fenster in den klaren Himmel, die Nutzungslasten einer vierköpfigen Familie samt rund um die Uhr laufender Grundlast sowie eine CO₂-Bilanz.

Der dominante Effekt der Speichermasse ist die Dämpfung der Tagesamplitude: Im unbeschatteten Fall schwankt die Raumtemperatur im Massivbau über rund 3 K, im Leichtbau über rund 6 K. Das Maximum tritt in beiden Fällen etwa drei Stunden nach dem Aussenmaximum auf; die Verzögerung gegenüber aussen ist also vorhanden, zwischen den Bauweisen aber gering.

Raumtemperatur bei Beschattungs- und Fensterstrategien, Massiv- und Leichtbau

Südorientierte Mittelgeschosswohnung, 110 m²; Wärmeschutzverglasung g 0.58; Aussenstoren Fc 0.15, Innenrollo Fc 0.65. Fensterlüftung: Szenarien 1 und 3 dauernd gekippt; Szenarien 4 und 7 tagsüber geschlossen, Querlüften am frühen Morgen und am Abend, in Szenario 7 mit Ventilatorunterstützung. Ohne Beschattung übersteigt die Raumtemperatur die Aussentemperatur (Spitze bis 36.8 °C); aussenliegende Beschattung mit Fensterlüftungsmanagement (7) hält die Spitze bei rund 32 °C, innenliegende (4) nur bei 34 bis 37 °C.

Die Lüftungsvarianten zeigen, dass eine Komfortlüftung bei hygienischer Luftmenge kaum kühlt. Erst die Verdopplung auf 1.0 h⁻¹ in Verbindung mit Registerkühlung senkt das Tagesmittel spürbar, bleibt aber über dem Tagesrichtwert von 26.5 °C.

Raumtemperatur bei Komfortlüftung 0.5/h und 1.0/h

Szenarien 8/9: Komfortlüftung 0.5 h⁻¹ ohne und mit reversibler WP-Registerkühlung; 10/11: dasselbe bei 1.0 h⁻¹. Fenster geschlossen, Luftaustausch nur über die Anlage. Der höhere Luftwechsel verbessert die Registerkühlung, ersetzt aber keine Klimatisierung.

Das Modell bildet die aktive Wärmepumpenkühlung nur in dieser einen Form ab – als Registerkühlung der Zuluft. Dieselbe Wärmepumpe könnte ihre Kälte auch über ein Flächenheizsystem in den Raum bringen, also über die Boden- oder Wandheizung (über Radiatoren wegen der kleinen Fläche kaum). Eine solche Flächenkühlung erreicht eine deutlich höhere Leistung, die jener eines Klimageräts nahekommt; sie ist hier nicht gerechnet. Ihr Vorbehalt ist die Behaglichkeit: Die gekühlten Flächen erzeugen eine Asymmetrie der Strahlungstemperatur und einen Kaltluftabfall, der zugähnlich empfunden werden kann, und die Vorlauftemperatur ist durch den Taupunkt nach unten begrenzt, um Kondensat auf den Flächen zu vermeiden.

Beim Klimagerät vergleicht das Modell sechs Konfigurationen. Bei durchgehender Kühlung auf 20 °C hält ein Single-Split die beschattete Wohnung nahe diesem Wert (Spitze 21.3 °C), weil der Dauerbetrieb die Speichermasse auskühlt, die nachts dann nicht mehr nachheizt; er bezieht dafür rund 48 kWh über drei Tage. Das mobile Monoblock bleibt wärmer (Spitze 22.3 °C) und verbraucht mit rund 85 kWh deutlich mehr, weil sein geringerer Wirkungsgrad und die Schlauch-Infiltration zusätzlich belasten. Eine begleitende Komfortlüftung kühlt sogar leicht mit, da ihre Zuluft über die Wärmerückgewinnung vorgekühlt einströmt statt als heisse Stossluft, und senkt den Verbrauch (Single-Split rund 46 kWh). Die Tag-/Nacht-Absenkung auf 27/20 °C spart Energie (rund 30 kWh), erreicht die tiefe Nachttemperatur aber nicht: Die tagsüber warm gehaltene Masse stützt die Luft, sodass nachts statt 20 °C nur rund 22 °C erreicht werden. Ohne Beschattung schliesslich übersteigt die solare Last mittags die Geräteleistung (Spitze 22.6 °C) bei höchstem Verbrauch – rund 69 kWh und damit gut 40 % mehr als im beschatteten Betrieb. Auch aktive Kühlung setzt die Beschattung somit voraus, statt sie zu ersetzen.

Raumtemperatur bei aktiver Kühlung: Sollwert, Gerätetyp und Beschattung

Sechs Klimageräte-Konfigurationen (nur Massivbau), Fenster geschlossen. Szenarien 12–15: durchgehende Kühlung auf 20 °C – Single-Split und Monoblock, je ohne und mit Komfortlüftung; alle halten die beschattete Wohnung nahe 20 °C, der Monoblock am wärmsten. Szenario 16: derselbe Single-Split unbeschattet – die Mittagssonne treibt die Temperatur auf 22.6 °C. Szenario 17: Single-Split mit Tag-/Nacht-Absenkung auf 27/20 °C als Referenz; nachts wird die Masse nicht auf 20 °C heruntergekühlt. Der Stromverbrauch unterscheidet sich erheblich (siehe Text). Das Modell rechnet eine durchmischte Wohnung; reale Schlafräume werden nachts schlechter gekühlt.

Aus dem Vergleich folgt: Die aussenliegende Beschattung ist der wirksamste Eingriff (Spitzenreduktion 6 bis 7 K gegenüber gut 3 K bei Innenbeschattung). Die Komfortlüftung sichert die Luftqualität, kühlt aber nicht. Passive Massnahmen halten die Wohnung in mehrtägiger Hitze im erträglichen, nicht im behaglichen Bereich; nur aktive Kühlung bringt sie dauerhaft unter den Tagesrichtwert. Wo ohne Komfortlüftung gekühlt wird, ist zur Frischluftversorgung Fensterlüften nötig, das die Kühlung mindert – ein Konflikt, den die Kombination aus Kühlung und Komfortlüftung auflöst.

Bewilligungs- und Mietrecht

Energierecht. Die aktive Komfortkühlung in Wohnbauten ist bewilligungspflichtig (MuKEn Modul 11, Formular EN-110). Verlangt wird ein Bedarfsnachweis, dass der sommerliche Wärmeschutz baulich ausgereizt ist. Viele Kantone begrenzen die installierte Kühlleistung auf rund 12 W/m². Vollzug und Schwellen sind kantonal unterschiedlich; massgebend ist die kantonale Energiefachstelle. Die Wärmequelle wirkt sich auch rechtlich aus: Das passive Geocooling einer Erdsonden-Wärmepumpe ist privilegiert, während die aktive Kühlung – die einzige Option der Luft-Wasser-Wärmepumpe – nachweispflichtig ist. Die Erdsonde selbst erfordert eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Bewilligungs- und nachweispflichtig – baulich wie energetisch – ist dabei stets die ortsfeste Anlage, also das Split-System mit Aussengerät. Das mobile Monoblock-Gerät ist als nicht ortsfestes Gerät ohne baulichen Eingriff bewilligungsfrei – ein Umstand, der ausgerechnet das ineffizientere und im Raum lautere Gerät begünstigt.

Lärmrecht. Aussengeräte sind ortsfeste Anlagen nach Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41); am nächsten Fenster eines lärmempfindlichen Raums sind die Planungswerte nach Anhang 6 einzuhalten, meist massgebend der Nachtwert, zusätzlich das Vorsorgeprinzip. Aussengeräte erreichen 50 bis 60 dB(A) und sind über Montage, Standort und Nachtabsenkung zu begrenzen. Erdsonden-Wärmepumpen haben kein lärmrelevantes Aussengerät.

Weitere Pflichten. Installation und Wartung von Anlagen mit stabilen Kältemitteln verlangen eine Fachbewilligung (ChemRRV); Split-Anlagen sind Fachbetrieben vorbehalten. Der Einbau einer Split-Anlage in einer Mietwohnung bedarf der Zustimmung der Vermieterschaft.

Aktuelle Entwicklung. Die Bewilligungspraxis ist in Bewegung. Der Grosse Rat des Kantons Bern überwies am 4. März 2026 knapp eine Motion, die den Regierungsrat beauftragt, für Klimaanlagen mit selbst erzeugtem erneuerbarem Strom eine Meldepflicht anstelle der Baubewilligung zu schaffen; die Umsetzung steht noch aus. Auf Bundesebene zielt der eingangs erwähnte Vorstoss von Nationalrat Burgherr in dieselbe Richtung. Beide Vorstösse würden die Hürde für ortsfeste Split-Anlagen senken; an der Lärmschutz-Verordnung und am Erfordernis der Vermieterzustimmung ändern sie nichts.

Überhitzung als Mangel

Ab wann sommerliche Überhitzung einen baulichen Mangel darstellt, ist relativ zu beurteilen. Massstab ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erstellung: Eine Wohnung ist mangelhaft, wenn sie nicht zum vorausgesetzten Gebrauch taugt, gemessen an Alter, Mietzins und den anerkannten Regeln der Technik. Die Norm SIA 180 ist die anerkannte Regel für den sommerlichen Wärmeschutz; massgebend ist die zum Zeitpunkt der Baubewilligung gültige Fassung. Aus Bauten ohne damals normierten Wärmeschutz lässt sich kein Anspruch ableiten; eine allgemeine Modernisierungspflicht besteht nicht.

Dieser Bezug auf den Erstellungszeitpunkt verschiebt sich jedoch bei wesentlichen Eingriffen in die Gebäudehülle. Wird diese massgeblich verändert – etwa durch den Ersatz sämtlicher Fenster durch dichtere –, ist der sommerliche Wärmeschutz nicht nur für das ausgetauschte Bauteil, sondern für die Hülle als zusammenhängendes System nach der aktuellen SIA 180 zu beurteilen. Das hat einen bauphysikalischen Grund: Dichtere Fenster verringern die unkontrollierte Infiltration und damit die nächtliche Auskühlung und verändern je nach g-Wert den solaren Eintrag; ein isolierter Fensterersatz kann den sommerlichen Wärmeschutz daher sogar verschlechtern. Mit einem solchen Eingriff wird der aktuelle Stand der Technik zum Massstab.

Die mietrechtliche Rechtsprechung ist für den Sommerfall nicht abschliessend geklärt. Das Bundesgericht hat (4A_577/2016, 4A_581/2016 vom 25.4.2017) festgehalten, dass eine konstante Abweichung von 3 bis 5 K über der normalen Raumtemperatur einen Mangel begründen kann; diese Werte stammen primär aus Heizfällen. Im Leitfall 4A_581/2016 ging es um eine Genfer Wohnung, deren stark besonnte Südfassade über keinen wirksamen Sonnenschutz verfügte; das Bundesgericht wertete dieses Fehlen als Mangel und schützte eine Mietzinsreduktion von 7.5 % bis zum nachträglichen Einbau einer Store. Für die Überhitzung ist die Umgebungstemperatur mitzuberücksichtigen, womit an einzelnen Extremtagen eine höhere Toleranz besteht als bei wochenlanger Überhitzung.

Entscheidend ist dabei, ob die Überhitzung auf einem baulichen Mangel beruht. Entspricht die Gebäudehülle dem massgebenden Stand der Technik, liegt trotz hoher Innentemperaturen in der Regel kein Mangel der Mietsache vor – die Hitze ist dann ein allgemeines Witterungsphänomen, das die Vermieterschaft nicht zu vertreten hat. Ein durchsetzbarer Anspruch setzt somit regelmässig voraus, dass die Hülle hinter dem geschuldeten baulichen Standard zurückbleibt. Wird ein Mangel anerkannt, schuldet die Vermieterschaft die Behebung, typischerweise aussenliegenden Sonnenschutz; Innenrollos gelten als ungenügend. Mietende haben den Mangel zu rügen und zu dokumentieren; eine eigenmächtige Mietzinsreduktion ist unzulässig.

Zusammenfassung

Die Massnahmen folgen einer festen Reihenfolge. Zuerst steht die Begrenzung des solaren Eintrags durch aussenliegenden, automatischen Sonnenschutz – die wirksamste Einzelmassnahme und meist Voraussetzung für die Bewilligung einer Kühlung. Es folgt die Nachtauskühlung über Querlüftung, deren Wirkung an Speichermasse, Temperaturdifferenz und Winddruck gebunden ist und die ein Ventilator an windstillen Nächten wirksam unterstützt. Die inneren Wärmelasten sind dabei mitzudenken; sie bestimmen zusammen mit der Speichermasse den Unterschied zwischen Leicht- und Massivbau.

Reichen die passiven Mittel nicht, ist aktive Kühlung erforderlich. Sie funktioniert nur bei geschlossenen Fenstern, weshalb die Frischluftversorgung über eine Komfortlüftung sicherzustellen ist – auch im Interesse der Luftqualität, da geschlossene Räume CO₂ und temperaturgetriebene VOC anreichern. Ein einzelnes Gerät kühlt einen Raum, nicht die Wohnung, und erreicht die Schlafräume nachts kaum; Effizienz und Stromverbrauch unterscheiden sich zwischen Split- und Monoblock-Geräten erheblich. Steht eine Erdsonde zur Verfügung, ist das passive Geocooling die energetisch günstigste Ergänzung. In allen Fällen ist die Anlagenhygiene nach SWKI VA104-01 Voraussetzung für einen gesunden Betrieb.

Quelle: Ragettli, M., Röösli, M. (2023): Monitoring hitzebedingte Todesfälle, BAFU/BAG | Meade, R. et al. (2024): Effectiveness of electric fans as a personal cooling intervention. The Lancet Planetary Health | Norm SIA 180:2014 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden» | Norm SIA 382/1 «Lüftungs- und Klimaanlagen» | EN ISO 7730 / EN 16798-1 (PMV/PPD, adaptives Modell) | EN ISO 7243 (WBGT) | SN EN 14501 (Abminderungsfaktor Sonnenschutz) | SWKI VA104-01 / VDI 6022 (Hygiene RLT-Anlagen) | Meyer et al. / Wilhelm-Klauditz-Institut (2014): Formaldehyd-Emissionsmodell | Gesellschaft für Toxikologie (2023): VOC-Emission und Schlaf-Mikroumgebung | MuKEn 2014/2025, Vollzugshilfe EN-110 | Lärmschutz-Verordnung LSV (SR 814.41); Cercle Bruit 6.21 | OR Art. 256/259 ff.; BGer 4A_577/2016, 4A_581/2016 (25.4.2017) | ChemRRV