WTA-Merkblattentwurf zu Radon im Gebäudebestand in Vernehmlassung

Entwurf E-6-23 soll erstmals ein eigenständiges Vorgehen für Radonschutz im Altbau festlegen

· mdu · #Richtlinie, #Radon, #Vernehmlassung

Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA International) hat den Entwurf des Merkblatts E-6-23 «Radon im Gebäudebestand» (Ausgabe 04.2026/D) veröffentlicht. Der deutschsprachige Entwurf steht bis zum 31. Oktober 2026 zur fachlichen Einspruchnahme offen.

Inhalt des Entwurfs

Radon in der Raumluft gilt nach dem Rauchen als zweitwichtigster Risikofaktor für Lungenkrebs. Während im Neubau die Einhaltung der anerkannten Regeln zum Feuchteschutz meist auch einen wirksamen Radonschutz mit sich bringt, fehlt für den Gebäudebestand bislang ein vergleichbar systematisches Vorgehen. Genau hier setzt der Entwurf an: Er beschreibt Untersuchungs- und Massnahmenkataloge zur Reduktion der Radonbelastung, die auf die jeweilige bauliche Situation im Altbau abgestimmt werden können. Das Merkblatt gliedert sich in einen Grundlagenteil sowie einen fortzuschreibenden Teil mit nationalen Anhängen, an denen Fachleute aus mehreren EU-Staaten mitwirken sollen.

Einordnung

Da es sich um einen Entwurf handelt, ist der Inhalt noch nicht verbindlich; die Einspruchsfrist läuft bis 31.10.2026. Als WTA-Merkblatt hat das Dokument nach der endgültigen Publikation in erster Linie den Charakter einer technischen Fachregel (Stand der Technik), nicht eines Gesetzes – die WTA ist ein internationaler Fachverband mit Sitz in Deutschland und einer eigenen nationalen Gruppe WTA Schweiz; eine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit in der Schweiz ergibt sich daraus nicht automatisch, wohl aber eine mögliche Referenzfunktion als anerkannte Regel der Technik. Für Sachverständige, die im Gebäudebestand mit Radonproblematiken befasst sind, lohnt sich die Sichtung des Entwurfs schon jetzt, insbesondere im Hinblick auf eine allfällige fachliche Stellungnahme. Zum Umgang mit Radon an Arbeitsplätzen siehe auch den Beitrag zu radonexponierten Arbeitsplätzen; zu den Schweizer Messgrundlagen siehe BAG aktualisiert Radon-Messanleitungen (2026).

Quelle: WTA International: Merkblattentwurf E-6-23, Ausgabe 04.2026/D, «Radon im Gebäudebestand»