Luxemburgs Grünbuch

Zweite Fassung des Referenzdokuments

· mdu · #Richtlinie, #Gebäudeschadstoff, #Radon, #PFAS, #Neuerscheinung

Das luxemburgische Ministère de l'Économie hat am 30. Juli 2026 die zweite Fassung des «Livre vert de la construction et rénovation saines au Luxembourg» veröffentlicht, ein 221-seitiges Referenzdokument zu gesundem Bauen und Innenraumluftqualität. Massgeblicher Fachautor ist Ralph Baden, Biologe (MSc) und Baubiologe, der nach eigenen Angaben in zwanzig Jahren Sachverständigenpraxis über 4'500 luxemburgische Gebäude im Zusammenhang mit Gesundheitsbeschwerden der Bewohnenden analysiert und vermessen hat. Das Ministerium trägt das Dokument gemeinsam mit der Bauinnovationsagentur Neobuild.

Nach eigener Darstellung fehlen in Luxemburg bislang gemeinsame, umfassende Regeln für gute Innenraumluft. Bestehende Anforderungen zu Wohnbauten, öffentlichen Gebäuden und Lüftungsanlagen im Neubau greifen unkoordiniert nebeneinander und meist erst, nachdem Probleme bereits aufgetreten sind. Die vorliegende «Version 2.0» erweitert eine frühere Fassung um künstliches Licht, Lärm und PFAS – im Dokument als «polluants éternels», ewige Chemikalien, bezeichnet – als neue Belastungsparameter, bezieht die europäische Schadstoffliste für Bauprodukte EU-LCI ein und berücksichtigt die überarbeitete EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (2024/1275), die bis Mai 2026 umzusetzen ist. Neu hinzugekommen sind zudem Verfahren für sogenannte Gesundheits-Inventare bei Wiederverwendung, Kauf oder Sanierung von Gebäuden sowie im Brandfall. Als Begründung für eine eigenständige öffentliche Politik zitiert das Ministerium den luxemburgischen Krebsplan 2014–2018, wonach der Zusammenhang zwischen Bau- und Sanierungsmaterialien und bestimmten Krebsarten heute als belegt gelte.

Vier Teile: Gesundheitswirkung, internationaler Rahmen, eigene Instrumente und technische Anhänge.

Teil A katalogisiert gesundheitliche Wirkungen von Bauschadstoffen: Karzinogenität, hormonelle Disruptoren, Entwicklungsneurotoxizität, neurologische Symptome, neurodegenerative und Autoimmunerkrankungen, Allergien und Asthma sowie neuere Krankheitsbilder wie Multiple Chemical Sensitivity und Elektrohypersensibilität. Die dort quantifizierten Befunde stammen aus einer kleineren, ausdrücklich nicht repräsentativen Teilstichprobe von Badens Messpraxis: In 365 zwischen 2009 und 2014 wegen Gesundheitsbeschwerden untersuchten Räumen wiesen 58 % krebserregende Stoffe der IARC-Klasse 1 auf, nur 16 % waren frei von Karzinogenen, Hormondisruptoren und Entwicklungsneurotoxinen zugleich. Ergänzend zitiert das Grünbuch die europäische IAIAQ-Studie (Jantunen 2011), wonach schlechte Innenraumluft in der EU-26 jährlich 2.155 Millionen gesunde Lebensjahre kostet, das sind 3 % der gesamten europäischen Krankheitslast; eine Lancet-Auswertung von 2020 reiht Innenraumluftverschmutzung unter 87 globalen Gesundheitsrisikofaktoren auf Platz 10.

Teil B stellt das Vorhaben in einen internationalen Rahmen: die WHO-Erklärung «The Right to Healthy Indoor Air» (2000) mit neun Grundsätzen, eine UNO-Resolution von 2022 zum Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt sowie die «Global Pledge for Healthy Indoor Air» vom September 2025, die über 240 Institutionen unterzeichnet haben, darunter die Regierungen Frankreichs und Montenegros. Als nationale Vorbilder dienen unter anderem das kalifornische CARB-Programm, dessen Bericht die volkswirtschaftlichen Kosten schlechter Innenraumluft für Kalifornien auf rund 45 Milliarden US-Dollar jährlich beziffert, der kanadische Standard R-2000, der französische, seit 2013 gesetzlich verankerte Leitfaden «Construire sain» mit dem Label A+, das schwedische Materialklassierungssystem SundaHus sowie ein finnisches Gesetz von 2015 zur Zertifizierung von Innenraum-Fachpersonen. Auffällig ist, dass die Schweiz selbst nicht unter den verglichenen nationalen Regelungsmodellen erscheint. Als europäische Referenzstudie zitiert das Grünbuch zudem die HOPE-Untersuchung (Health Optimisation Protocol for Energy-efficient Buildings): Feldstudien in 67 Bürogebäuden und 97 Mehrfamilienhäusern in neun europäischen Ländern, koordiniert vom niederländischen Forschungsinstitut TNO. Das Grünbuch datiert die Studie auf 2017. Ihr Schlussbericht erschien jedoch bereits im Februar 2005 – eine deutlich ältere Datengrundlage, als die Zitierung suggeriert.

Teil C beschreibt das luxemburgische «Zehn-Säulen-Modell»: Planungsregeln für «biologische» Elektroinstallation und kontrollierte Lüftung, die Baustoffdatenbank CLAIRE, die Gebäudezertifizierung BREATHE, die Fachpersonen-Akkreditierung H²E, den neu geschaffenen Berufsverband LAB² – der Beruf der Baubiologin oder des Baubiologen ist in Luxemburg bislang nicht gesetzlich geschützt –, Aus- und Weiterbildung, Forschung sowie die Verankerung von Gesundheitskriterien im kommunalen Förderprogramm «Klimabonus» und in den Gebäudezertifizierungen LENOZ und PRIMeHouse.

Teil D bündelt die technischen Anhänge der Strategie. Kernstück sind zwei farbcodierte Stofflisten: Die Liste CLAIRE ordnet Schadstoffe fünf Gefährdungsstufen zu, von vorübergehenden, reversiblen Wirkungen bis zu krebserregenden, bioakkumulierbaren Stoffen (CMR, PBT/vPvB), jeweils mit CAS-Nummer und Bezug zur BREATHE-Zertifizierung. Die Liste BREATHE verknüpft dieselben Stoffgruppen – flüchtige organische Verbindungen aller Klassen, Glykolether, Siloxane und weitere – mit eigenen Richtwerten (VO1 und einem doppelt so hohen VO2) sowie mit der europäischen EU-LCI-Liste. Laut Dokument analysieren ausschliesslich akkreditierte, von der Zertifizierungsstelle anerkannte Labore.

Innerhalb von Teil D ergänzen fünf benannte Einzelanhänge diese beiden Stofflisten. Anhang A2 dokumentiert die CLAIRE-Pilotstudie von Neobuild aus den Jahren 2021/22: Von 815 auf dem luxemburgischen Markt erfassten Baustoffen wurden 107 im Labor analysiert. Während die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller bei 70 bis 80 % dieser Materialien Unbedenklichkeit suggerierten, bestätigte die unabhängige Laboranalyse dies nur bei 43 %. Selbst unter Produkten mit einem anerkannten Umweltlabel erwiesen sich 40 % als schadstoffbelastet. Anhang A3, ein Factsheet zu Radon, beziffert das Dosis-Wirkungs-Verhältnis: Eine Exposition von 100 bis 200 Bq/m³ erhöhe das individuelle Lungenkrebsrisiko gegenüber einer Exposition unter 100 Bq/m³ um rund 20 %, je weiteren 100 Bq/m³ kämen 8 Prozentpunkte hinzu. Die übrigen Anhänge behandeln das Ablaufprotokoll der CLAIRE-Datenbank, Kohlendioxid und Lüftung sowie – als einziger namentlich gezeichneter Fremdbeitrag – hygienische Empfehlungen zur mechanischen Lüftung des Ingenieurs Peter Kvas. Ein Literaturverzeichnis schliesst das 221-seitige Dokument.

Einordnung

Das Grünbuch ist umfangreich, verkörpert jedoch auch in Luxemburg kein geltendes Recht und stellt derzeit kein allgemein anerkanntes Regelwerk der Baukunst dar. Die eigenen Planungsregeln in Teil C beschreibt das Dokument ausdrücklich als Empfehlungen, die «in einen Leitfaden für nachhaltiges Bauen übernommen werden sollten» und «mittelfristig Teil eines Bau-Codes werden könnten» – ein Zwischenschritt, keine verbindliche Regelung. Aus Sicht des IBH ist bemerkenswert, mit welcher Offenheit das Ministerium diese Lücke selbst benennt, ebenso wie die fehlende Repräsentativität der eigenen, fallbezogenen Stichproben. Das ändert aber nichts daran, dass die zentrale gesundheitspolitische Begründung des Dokuments, Teil A, überwiegend auf den nicht repräsentativen, beschwerdegetriebenen Messdaten eines einzelnen Sachverständigen beruht, obwohl dessen Praxis mit über 4'500 begutachteten Gebäuden insgesamt gross ist. Für eine öffentliche Politik mit Anspruch auf Breitenwirkung ist das eine schmale Evidenzbasis, so plausibel die einzelnen Befunde im Kontext auch wirken.

Belastbarer und über Luxemburg hinaus übertragbar ist dagegen ein anderer Befund aus den technischen Anhängen: Die in Anhang A2 dokumentierte CLAIRE-Pilotstudie zeigt, dass Sicherheitsdatenblätter und selbst Umweltlabels die tatsächliche Schadstofffreiheit von Baustoffen systematisch überschätzen. Eine Deklaration ersetzt keine unabhängige Analyse – ein Befund, der sich mit der bauhygienischen Praxiserfahrung des IBH deckt.

Für die Schweiz bietet das Dokument in erster Linie einen Kontrast: Luxemburg bündelt Gesundheitswirkungen, internationale Vergleiche, eigene Zertifizierungsinstrumente und technische Stofflisten in einem Referenzdokument, während hierzulande Fragen der Innenraumluftqualität auf Arbeitsplatzhygiene, Mietrecht und einzelne Richtwerte verteilt bleiben. Bezeichnend dafür ist auch die Wahl der internationalen Referenz: Die im Grünbuch als Beleg herangezogene HOPE-Untersuchung datiert entgegen der dortigen Angabe (2017) tatsächlich aus dem Jahr 2005. Ein zwei Jahrzehnte altes EU-Forschungsprojekt steht damit für eine aktuelle Referenz, während ein eigenes, aktuelles Schweizer Gesamtwerk weiterhin fehlt.

Dieser Kontrast setzt sich in der Rechtslage fort. In der Schweiz wurde der im Rahmen der ChemG-Revision vorgesehene «Wohngift-Artikel» anfangs dieses Jahrhunderts vom Parlament gestrichen; dem BAG verblieb für Schadstoffe in Innenräumen kein umfassender gesetzlicher Regulierungsauftrag, sondern im Wesentlichen ein Informations-, Beratungs- und Präventionsauftrag. Das Bundesamt kann zwar gesundheitlich begründete Richtwerte herausgeben, etwa für Formaldehyd oder PCB, doch bestehen für viele Wohngifte keine allgemein verbindlichen raumluftbezogenen Richtwerte – anders als in Deutschland, wo die UBA/AIR-Leitfäden und TVOC-Referenzwerte diese Funktion übernehmen. Das begrenzt die fachlichen und personellen Handlungsmöglichkeiten des BAG entsprechend.

Beim Radon besteht demgegenüber eine klare gesetzliche Grundlage: Gestützt auf die Strahlenschutzverordnung gelten für Räume mit regelmässigem Personenaufenthalt verbindliche Vorgaben, darunter, wie in Luxemburg, der Radonreferenzwert von 300 Bq/m³ (die WHO empfiehlt 100 Bq/m³, lässt aber bis 300 Bq/m³ zu), sowie Sanierungspflichten bei Überschreitung. Hier verfügt das BAG über einen klaren Vollzugs- und Informationsauftrag, zuletzt aktualisiert in den Radon-Messanleitungen und Anforderungen für Messstellen.

Quelle: Ministère de l'Économie, Grand-Duché de Luxembourg (2026): Livre vert de la construction et rénovation saines au Luxembourg, Version 2.0. Autor: Ralph Baden. 221 Seiten. | Deutsche Übersetzung: Grünbuch der gesunden Bauweise und Sanierung in Luxemburg