EPBD: Raumluftpflicht
Die revidierte EPBD verlangt ab Mai 2026 erstmals europaweite Standards für die Raumluftqualität.
Ein Perspektivartikel im Fachjournal Building and Environment ordnet einen selten gewordenen Vorgang in der europäischen Gebäudepolitik ein: Mit der revidierten Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) nimmt die EU erstmals verbindlich Anforderungen an die Innenraumluftqualität in ihr zentrales Gebäuderecht auf. Verfasst haben den Beitrag Georgia K. Lagoudas, Skandan Ananthasekar und Porter Culp vom Pandemic Center der Brown University School of Public Health. Mitautor ist Pawel Wargocki vom International Centre for Indoor Environment and Energy der Technischen Universität Dänemark (DTU), einer der Entwickler des TAIL-Bewertungsschemas für Innenraumqualität.
Ausgangslage
Die EPBD regelt seit 2002 die energetische Gesamteffizienz von Gebäuden in der EU und gilt als Kernstück der europäischen Energiepolitik im Bausektor. Mit der Neufassung von 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1275) kommen erstmals Anforderungen an Temperatur und Innenraumluftqualität hinzu. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Weil es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung handelt, bleibt die konkrete Ausgestaltung Sache der Nationalstaaten; die EU-Kommission kann keine verbindlichen Einzelwerte vorschreiben.
Die Autor:innen verorten diesen Schritt vor einem historischen Hintergrund: Als Reaktion auf die Energiekrise der 1970er-Jahre wurden Gebäude zunehmend dichter gebaut, mit geringeren Lüftungsraten. Diese Praxis trug zum Beschwerdebild des «Sick Building Syndrome» bei. Die WHO beziffert die durch häusliche Luftverschmutzung verursachten vorzeitigen Todesfälle auf 3.2 Millionen pro Jahr – nach eigener Einschätzung eine Untererfassung, weil Erreger und Schadstoffe aus Bauprodukten darin nicht mitgezählt werden. Covid-19 hat gemäss WHO-Dashboard über 7 Millionen Menschen das Leben gekostet, die saisonale Grippe fordert im Schnitt 700'000 Todesfälle jährlich.
Menschen halten sich bis zu 90 % ihrer Zeit in Innenräumen auf – für die Autor:innen ein bislang vernachlässigtes Präventionsfeld. Werden Gesundheits- und Produktivitätseffekte eingerechnet, amortisieren sich Investitionen in bessere Innenraumluft nach einer älteren Berechnung von Wargocki und Djukanovic in weniger als zwei Jahren. Als jüngstes Signal dieser Entwicklung nennen die Autor:innen den 2025 lancierten «Global Pledge on Healthy Indoor Air» der Vereinten Nationen, das erste internationale Bekenntnis zu gesunder Innenraumluft als Grundlage menschlicher Gesundheit.
Uneinheitliche Massstäbe für Raumluftqualität
Vier neue Pflichten für die Mitgliedstaaten
Vier Verpflichtungen bilden den Kern der EPBD-Neufassung. Mitgliedstaaten müssen nationale Standards für die Innenraumqualität festlegen (Art. 13). Neue Nichtwohngebäude mit Nullemissionsstandard, ab 2030 Pflicht für alle Neubauten in der EU, benötigen Überwachungs- und Regelsysteme für die Luftqualität; bei grösseren Renovationen bestehender Nichtwohnbauten gilt dies, soweit wirtschaftlich und technisch machbar (Art. 7 und 13). Die Raumluftqualität ist bei der Festlegung energetischer Mindestanforderungen zu berücksichtigen, um Folgeprobleme wie unzureichende Lüftung zu vermeiden (Art. 5). Energieausweise müssen künftig Empfehlungen zur Verbesserung der Innenraumqualität enthalten (Art. 19).
Rahmenwerke ohne einheitliche Zahlen
Welche Zahlenwerte die Staaten dabei verwenden sollen, ist offen. Die EU-Kommission veröffentlichte einen Anhang mit Parameterbereichen als Orientierung, ohne diese verbindlich vorzuschreiben. Der europäische Dachverband der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik-Fachverbände (REHVA), Eurovent und die Nordic Ventilation Group veröffentlichten ein Modellreglement, das als Vorlage für die nationale Umsetzung dienen soll und sich auf das TAIL-Bewertungsschema stützt. TAIL ist ein im EU-Horizon-Projekt ALDREN entwickeltes Klassierungssystem für thermischen, akustischen, luftqualitäts- und lichttechnischen Innenraumkomfort mit den Stufen Grün, Gelb, Orange und Rot. Alle genannten Rahmenwerke berufen sich auf WHO-Leitlinien, die europäische Lüftungsnorm EN 16798-1 und den EU-Nachhaltigkeitsrahmen Level(s).
Für CO2, das als Stellvertreterwert für die Lüftungsqualität gilt, und für PM2.5 empfiehlt das REHVA-Modellreglement kontinuierliche Messung; für Lüftungsrate, Formaldehyd, Radon, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid genügen wiederkehrende Stichproben. Die konkreten Zahlen streuen zwischen den Quellen merklich: Das REHVA-Modellreglement setzt den CO2-Wert oberhalb der Aussenluftkonzentration je nach Raumtyp zwischen 500 und 800 ppm an, der Anhang der EU-Kommission pauschal bei 800 ppm. Bei der Lüftungsrate für Wohnbauten empfiehlt REHVA 7 L/s pro Person zuzüglich 0.42 L/s pro m², der Kommissions-Anhang dagegen nur 0.15 L/s pro m² zusätzlich. Ein vielzitierter internationaler Expertenvorschlag um die Aerosolforscherin Lidia Morawska (Science, 2024) fordert für belegte Räume 14 L/s pro Person – doppelt so viel wie der REHVA-Basiswert von 7 L/s pro Person. Die Autor:innen benennen die Uneinheitlichkeit selbst offen: Welche Werte die Mitgliedstaaten übernehmen sollen, sei «nicht so einfach, wie man hoffen könnte».
Vorreiter Belgien und Frankreich
Als Positivbeispiele nennen die Autor:innen Belgien und Frankreich. Belgien erliess bereits 1946 erste Vorschriften zur Innenraumluft und führte 2022 ein umfassendes Melde- und Zertifizierungssystem für Innenraumluftqualität ein. Frankreich schreibt eine Überwachungspflicht in Einrichtungen mit sensiblem Publikum wie Schulen und Kinderkrippen vor. Für die übrigen 25 Mitgliedstaaten sehen die Autor:innen die Monate bis zur Umsetzungsfrist als entscheidend an. Sie rufen zu einem branchenübergreifenden «Community of Practice» zwischen Behörden, Fachverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie zur Entwicklung von Muster-Gesetzestexten auf, um eine uneinheitliche Umsetzung über die 27 Mitgliedstaaten hinweg zu vermeiden.
Einordnung
Der Artikel läuft im Journal als «Review» mit Peer-Review, liest sich streckenweise jedoch eher als politischer Aufruf denn als systematische Übersichtsarbeit. Er stützt sich überwiegend auf Sekundärquellen, präsentiert keine eigenen Daten und mündet in konkrete Handlungsempfehlungen an Gesetzgeber und Verbände – ein innerhalb des Journals legitimes, erkennbares Format, das bei der Einordnung mitgedacht werden sollte.
Zur Einordnung gehört auch die Finanzierung. Die Gehälter zweier Autor:innen werden über private philanthropische Stiftungen getragen: die Balvi Foundation und Coefficient Giving, vormals Open Philanthropy. Beide sind im Umfeld der Biosicherheits- und Pandemievorsorge-Philanthropie aktiv – der Balvi Fund finanziert unter anderem Projekte zu Long Covid und Pandemieprävention, Coefficient Giving unterhält einen eigenen Fonds für «Biosecurity & Pandemic Preparedness». Das passt zur starken Betonung von Infektionsübertragung im Artikel; gegenüber anderen, ebenso relevanten Gesundheitsfolgen schlechter Raumluft wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder kognitiven Effekten wirkt die Gewichtung dadurch nicht ganz ausgewogen. Einen Einfluss der Geldgeber auf Analyse oder Schreibprozess verneint der Artikel ausdrücklich.
Bemerkenswert ist der Kontrast zwischen dem im Titel postulierten «Landmark Policy Shift» und der eigenen Feststellung, dass sich die einschlägigen Rahmenwerke bei zentralen Werten wie CO2 und Lüftungsrate um bis zum Doppelten unterscheiden. Weil die EPBD als Richtlinie keine verbindlichen Einzelwerte vorschreiben kann und die Umsetzung den 27 Mitgliedstaaten überlassen bleibt, ist die vom Artikel erhoffte Harmonisierung alles andere als gesichert. Die Autor:innen räumen selbst ein, dass sich einzelne Staaten auf das gesetzliche Minimum beschränken könnten.
Für die Schweiz ergibt sich kein direkter Rechtsbezug: Als Nicht-EU-Mitglied ist sie zur Umsetzung der EPBD nicht verpflichtet. Anders liegt der Fall bei Stoffbeschränkungen, die sie über die ChemRRV direkt nachvollzieht – etwa beim tieferen EU-Formaldehyd-Grenzwert. Bemerkenswert ist dennoch, dass die Schweizer Norm SIA 382/1 (2014) für mechanisch belüftete Gebäude bereits seit über zehn Jahren eine CO2-basierte Klassierung der Raumluftqualität kennt, mit einer Schwelle von 950 ppm für «hohe Raumluftqualität» und einer eigenen, ebenfalls dreistufigen RAL-Einteilung. Der methodische Ansatz, den die EU jetzt verbindlich einführt, war in der Schweizer Praxis also längst etabliert, allerdings mit anderer Bezugsgrösse. SIA 382/1 misst den CO2-Absolutwert, REHVA und die EU-Kommission dagegen die Differenz zur Aussenluftkonzentration, sodass sich die Zahlen nicht unmittelbar vergleichen lassen. Vergleichbares gilt für Klassierungsansätze allgemein: Das vierstufige TAIL-Schema reiht sich neben andere Verfahren wie das deutsch-österreichische VDI/ÖFR 6022 Blatt 3 mit den Klassen RAL 1 bis RAL 3 ein. International hat sich damit noch kein einheitliches Bewertungssystem für Innenraumluftqualität durchgesetzt.