Mitgliedschaft

dem Verein IBH beitreten - eine IBH Expertenstelle betreiben

Das IBH Institut für Bauhygiene nimmt gerne neue "Gleichgesinnte" in ihren Verein auf und ist an weiteren Expertenstellen interessiert, die sich zur IBH Identity bekennen und deren Anforderungen erfüllen.

Ein Vereinssmitglied werden

Vollmitglied (ordendliche Mitgliedschaft)

Alle Experten IBH sowie alle Mitarbeitenden in der Zentralstelle des IBH (Administration des IBH) und Festangestellte von IBH Expertenstellen sind Vollmitglieder des IBH. Sie haben somit ein Mitbestimmungsrecht an Mitgliederversammlungen. Die Mitarbeitenden der Zentralstelle sind vom Mitgliedschaftsbeitrag befreit, für die Festangestellten von IBH Expertenstellen hat deren Arbeitgeber den Mitgliedschaftsbeitrag zu bezahlen.

Ehrenmitglied

Die Mitgliederversammlung kann, auf Antrag des Vorstandes, natürliche Personen mit dem Verdienst, das IBH besonders unterstützt zu haben, zu Ehrenmitglier erklären. In ihren Rechten sind sie den Vollmitgliedern gleichgestellt. Sie sind vom Mitgliedschaftsbeitrag befreit.

Diese neuen Mitgliedschaftskategorie muss an der Mitgliederversammlung vom 28. März 2025 noch bestätigt werden (beatragte Statutenänderung).

Fördermitglied

Natürliche oder juristischen Personen welche den Zweck des IBH unterstützen möchten, aber die Anforderung für eine Vollmitgliedschaft nicht erfüllen, können mit der Bezahlung des Jahresbeitrags Fördermitglied werden. Für natürliche Personen beträgt dieser 100 CHF pro Kalenderjahr, für juristische Personen und öffendlichrechtliche Organe 500 CHF pro Kalenderjahr. Der Nutzen einer Fördermitgliedschaft:

  • allen natürlichen Personen und Festangestellten von juristioschen Personen steht nach einer Registrierung die Erfahrungsaustauschforum des IBH (Erfa-Gruppe) offen
  • alle natürlichen Personen geniessen von tieferen Kosten beim Einschreiben in Lehrgänge und Kurse der Akademie IBH, juristiesche Personen können pro Kaländerjahr für max. 5 Mitarbeitenden von diesem Kostenvorteil profitieren, wenn der Betrieb diese Kosten übernimmt.

Diese neuen Mitgliedschaftskategorie muss an der Mitgliederversammlung vom 28. März 2025 noch bestätigt werden (beatragte Statutenänderung).

Eine IBH Expertenstelle betreiben

Sachverständige aus dem Bereich der technischen Bauhygiene können sich beim Vorstand des IBH um eine Lizenz zum Führen einer IBH Expertenstelle bewerben. Die Lizenzierung erfordert die Erfüllung folgender Anforderungen:

  • eine freiberufliche Sachverständigentätigkeit
  • ein Bekenntnis zur IBH Identiy und deren Umsetzung (QMS)
  • einen Nachweis der geforderten Kompetenz
  • kein überwiegendes Interesse einer bestehenden IBH Expertenstelle.

Jede IBH Expertenstelle bestimmt einen Mitarbeitenden als ihre Vertretung im Vorstand des IBH.