Anerkannte Radonmessstelle
Radoncheck nach der Strahlschutzverordnung
Die zum Institut für Bauhygiene gehörende IBH Fachstelle Fachstelle Strahlung (nichionisierende + ionisierende Strahlung) gilt als eine nach der Strahlenschutzverordnung (StSV) autorisierte Radonmessstelle, die in Wohnhäusern sowie Schulhäusern / Kindergärten und Arbeitsstätten anerkannte Radonmessungen durchführen darf. Die Kompetenz der Fachpersonen des IBH fokusiert sich auf das "Verstehen von Gebäuden" und Gebäudeschadstoffe ganz allgemein.
Messungen von Radonmessstellen nach der BAG-Methode gelten als anerkannter Nachweis der Radonbelastung, respektive als Nachweis über die Einhaltung des Radonreferenzwerts (300 Bq/m3) oder des Schwellenwerts im Arbeitnehmerschutz (1000 Bq/m3), gegenüber:
- den Behörden
- Zertifizierungsstellen, wie Minergie Eco, LEEDS, SNBS, SGNI/DGNB usw.
- der Bauherrschaft (Einhaltung der Baunorm SIA 180), dem Käufer einer Immobilie
- Mietern und Arbeitnehmern
- der Aufnahme in die Radondatenbank des BAG
Je länger die Radonkonzentration an einem definierten Ort gemessen wird, um so aussagekräftiger ist der ermittelte Mittelwert. Bei Streitigkeiten über die Einhaltung des Referenzwertes kann eine Messung über 1 Jahr erforderlich sein (echter Jahresmittelwert).
Als Planungsgrundlage bieten wir auch nicht anerkannte, kürzere Messungen an. Siehe Radonmessungen als Planungsgrundlage
Messung der Radonbleastung mit Kernspurdosimeter
Die lange Messdauer für eine anerkannte Radonmessung mit teuren Messgeräten, sind oft zu kostspielig. Eine kostengünstigere Alternative bietet die Messmethode nach der Norm ISO 11665-4 "Messung der Radioaktivität in der Umwelt - Luft: Radon-222 - Teil 4: Integrierendes Messverfahren zur Bestimmung des Durchschnittwertes der Aktivitätskonzentration mittels passiver Probenahme und zeitversetzter Auswertung".
Nach einer ausgiebigen Valierung von Kernspurdetektoren verschiedener Herstellern, haben wir uns für den Alpha Track Radon Detektor der Radonova Laboratories aus Schweden (ehem. Gammadata, Landauer Nordic) entschieden. Die Kernspurdetektoren (ein lichtempfindlicher Film) müssen nach der Messung im nach EN ISO 17025 akkreditierten Labor von Radonova Laboratories ausgewertet werden, was zur Folge hat, dass die Messwerte nicht unmittelbar nach der Beendigung der Probenahme verfügbar sind.
Bei den Kernspurdosimetern beginnt die Probenahme (Messung), wenn sie aus dem Plastikbeutel entnommen werden und endet, wenn sie wieder luftdicht verpackt sind.
Radonmessungen in Wohnhäuser
Für die anerkannte Radonmessung ist in der Regel eine Expositionszeit von 1 Jahr, mindestens aber von 90 Tagen während der Heizperiode (Oktober-März) vorgeschrieben (je länger, desto aussagekräftiger ist das Resultat, da man einen Jahresmittelwert berechnen muss). Die Anzahl aufeinanderfolgender Tage, an denen der Messort nicht bewohnt wird, sollte 20% der gesamten Messdauer nicht übersteigen.
In Neubauten wird empfohlen, bereits bei einer ersten Prüfung 1 Jahr lang zu messen, damit der Bauherr keine weitere einjährige Bestätigungsmessung durchführen muss. Somit hat er die Möglichkeit, seine Rechte bei einer mangelhaften Ausführung des Baus (unzureichender Radonschutz gemäss SIA 180 und StSV) gegenüber dem Unternehmer innerhalb der im Obligationenrecht (OR) vorgesehenen Garantiefrist geltend zu machen.
Wenn keine strengere Vereinbarung getroffen wurde (z.B. durch Anforderungen einer Gebäudezertifizierung), gilt der Radonschutz oder das Sanierungsziel als erfüllt, wenn die durchschnittliche Radonkonzentration in den Wohnräumen 300 Bq/m3 nicht überschreitet.
Probenahme durch Dritte - Auch Laien können Radon selber messen
Kernspurdosimeter haben sich in der Praxis für Langzeitmessungen bewährt. Mit diesen können auch instruierte Laien anerkannte Messungen selber durchführen - Es stellt sich dabei zwar die Frage nach der Unabhängikeit der Probenehmer und somit der Messung, aber oft ist diese gar nicht erforderlich. Im Gegensatz zu anderen Anbietern besteht die IBH Fachstelle nichtionisierende + ionisierende Strahlung bei der Probenahme durch Laien auf eine telefonische Besprechung über die situative Platzierung der Dosimeter und ist deshalb bei der Verwendung von wenigen Dosimetern (2 - 3) geringfüghig teurere wie die billigsten Mitbewerber, deren Leistungen eben keinen Support beinhalten. Eine telefonische Beratung von max. 15 Minuten, die in der Regel auch ausreichen, ist deshalb in unserem Leistungsangebote für die Radondosimetrie enthalten. Für eine optimale Beratung empfehlen wir, vorgängig Fotos und fals vorhanden auch Skizzen/Grundrisse per Email an uns zu senden. Es ist uns wichtig, dass der Kunde schlussendlich möglichst aussagekräftigen Messresultaten bekommt. Wir sind Gutachter und Berater mit einem hohen Qualitätsanspruch, wir wollen nicht nur Verkäufer von Radondosimeter sein!
Das IBH empfiehlt als Faustregel folgende Anzahl an Messpunkten pro Wohnhaus:
- 2 Dosimeter für nicht unterkellerte Einfamilienhäuser
- 3 - 4 Dosimeter für unterkellerte Einfamilienhäuser (zusätzlich 1 - 2 Dosimeter im Keller)
- min.4 Dosimeter für Mehrfamilienhäuser
Im tiefsten bewohnten Stockwerk sind pro Wohneinheit in min. 2 getrennte Räume mit langen Aufenthaltszeiten (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer) zu messen!
Für die Aufstellung des Dosimeters im Raum ist ein freier Platz zu wählen, der
- fern von Türen und Fenstern und frei von Zugluft (diesbezüglich sind auch Zu- oder Abluft- Durchlässen von Lüftungsanlagen zu beachten) ist
- nicht direkt an der Wand liegt (mindestens 10 cm Abstand)
- in 1 bis 2 m Abstand zum Boden aufweisen
- nicht stark erwärmt wird (zum Beispiel durch direkte Sonneneinstrahlung oder Heizung)
- für Kinder und Haustiere unzugänglich ist
- keine kondensierende Feuchtigkeit aufweist (deshalb eignen sich Waschküchen, Badezimmer und Küchen weniger).
Wichtig: Das Dosimeter muss über den gesamten Messzeitraum am selben Ort bleiben. Während der Messung sollten die Räume in gewohnter Weise genutzt werden.
Als Probenahme gilt die Zeit, in der das Kernspurdosimeter nicht luftdicht in einem Beutel verpackt ist. Der Beginn und das Ende der Probenahme, der Aufstellort, die Seriennummer des Dosimeter und weiter Angaben zum Objekt sind in das beigelegte Formular einzutragen, das zusammen mit den Dosimetern an uns zurückzusenden ist (Rücksendung zu Lasten des Versenders). Spätestens 2 Monaten nach dem Eingang der Dosimeter bei uns, senden wir Ihnen die Messergebnisse (über die Zeit der Probenahme gemittelte Radonbelastung) mit einer Bewertung und Empfehlung zu.
Bei der Probenahme durch Dritte kann das IBH jedoch keine Gewährleistung für eine korrekte Probenahme übernehmen! Das heisst, wenn ein unabhängiger Nachweis der Radonbelastung erforderlich ist, dann kommt man nicht um einen unabhängigen Probenehmer herum, der eine Manipulation der Messung verhindert, z.B. mit einem Siegel, das bei einer Manipulation zerstört wird. Erfolgt die Probenahme durch einen Experten IBH, übernimmt die IBH Radonmessstelle die Gewähr für eine korrekte Probenahme. Der Experte IBH sichert das Dosimeter mit einem Siegel vor Manipulation der Messung durch Dritte.
Messungen in Schulhäusern und Kindergärten
Viele Schulhäuser und Kindergärten wurden früher schon einmal auf Radonüberprüft. Damals wurden in der Regel jedoch nicht alle Schul- und Aufenhaltsräume gemessen, wie es die neue Strahlenschutzverordnung vorsieht und auch anderweitig haben sich die Messvorschriften geändert. Solche Messungen, die min. 90 Tagen während der Heizperiode (Oktober-März) umfassen muss, sind nach heutigen Vorschriften durch eine Fachperson der Radonmessstelle einzurichten und nach Ablauf der Messzeit wieder abzubauen. Zum Zeitpunkt der Platzierung, sollten sich keine Kinder im selben Raum aufhalten. Weiter sind die Vorkehrungen vorgeschrieben, die eine Manipulation der Messungen erkennbar machen (z.B. mit einem Siegel, das bei einer Manipulation zerstört wird).
Für Messungen der Radonkonzentration in Schulzimmern, Kindergärten und Kinderkrippen stehen uns speziell dafür entwickelte Möglichkeiten als Manipulationsschutz und zum Kaschieren der Geräte zur Verfügung. Wenn möglich sind alle Aufenthalts- bzw. Schulräume im UG und EG, die regelmässig mehrere Stunden pro Tag benutzt werden (Nutzräume), zu messen. Zusätzlich sollten weitere Messungen in Räumen mit hohem Radonpotential (z.B. Keller mit Naturboden, Leitungshauseinführungen) durchgeführt werden. Die beteiligten Mitarbeiter der Schule / Kindergarten (z.B. Hauswart, Lehrperson) werden beim Aufbau der Messungen über den Ablauf der Messung informiert.
Unsere Radonmessstelle entsendet zum Plazieren der Dosimeter einen Mitarbeiter, der nicht nur eine ausgebildte Radonfachperson ist, sondern auch ein erfahrener Experte bezüglich Schadstoffmessungen in Gebäuden. Dieser ist fähig mögliche Eintrittspfade zu erkennen und, z.T. auch mit Hilfsmittel, wie mit einer Nebelpistole, Luftbewegungen abzuschätzen, um so nicht nur eine für Kinder unerreichbare oder nicht sichtbare, sondern auch repräsentative Messstelle festlegen zu können. Wir tun das Möglichste, um möglichst aussagekräftige Messwerte zu erhalten!
Wenn keine strengere Vereinbarung getroffen wurde, gilt der Radonschutz oder das Sanierungsziel als erfüllt, wenn die durchschnittliche Radonkonzentration in den Schul- und Aufenthalsräumen 300 Bq/m3 nicht überschreitet.
Schulbehörden und Bauämtern unterbreiten wir gerne ein objektbezogenes Angebot zur ordendlichen Messung der Radonbelastung gemäss Strahlenschutzverordnung. Auch können wir optionale Zusatzleistungen hinsichtlich der Beurteilung der Raumluftqualität und Lüftungshygiene anbieten.
Messungen in Arbeitsräumen
Für die anerkannte Radonmessung in Arbeitsstätten, die jedoch nicht als radonexponierte Arbeitsplätze gelten, ist eine Messdauer von 90 Tagen während der Heizperiode (Oktober-März) vorgeschrieben. Eine Radonfachperson der Messstelle platziert die Messmittel selber vor Ort und stellt mit einem Siegel sicher, dass die Dosimeter während der Messung nicht verschoben werden. Die Verantwortlichen des Betriebes (z.B. Geschäftsführer, Hauswart, Abteilungsleiter) werdenüber den Ablauf der Messung informiert.
Die Radonfachperson vor Ort ist auch ein erfahrener Experte bezüglich Schadstoffmessungen in Gebäuden ist. Sie ist fähig mögliche Eintrittspfade zu erkennen und Luftbewegungen abzuschätzen, um repräsentative Messstelle festlegen zu können. Unser Ziel ist aussagekräftige Messwerte zu erhalten.
Wenn keine strengere Vereinbarung getroffen wurde, gilt der Radonschutz oder das Sanierungsziel als erfüllt, wenn die durchschnittliche Radonexposition in den Arbeits- bzw. Aufenthaltsräume 300 Bq/m3 nicht überschreitet.
Arbeitgebern unterbreiten wir gerne ein objektbezogenes Angebot zur ordendlichen Messung der Radonbelastung gemäss Strahlenschutzverordnung. Auch können wir optionale Zusatzleistungen hinsichtlich der Beurteilung der Raumluftqualität und Lüftungshygiene anbieten.
Messung berufsbedinger Radonexposition
Als radonexponiert gelten Arbeitsplätze, an denen der Schwellenwert von 1000 Bq/m3 sicher oder vermutungsweise überschritten wird, z.B. Arbeitsplätze in unterirdischen Bauten, Bergwerken, Höhlen und Wasserversorgungsanlagen. Wenn der Schwellenwert überschritten wird, muss der Betrieb die jährlich durch Radon verursachte effektive Dosis der exponierten Personen nach Anhang 12 der Dosimetrieverordnung ermitteln. Liegt die effektive Dosis einer Person auch nach der Umsetzung von organisatorischen oder technischen Massnahmen über 10 mSv pro Jahr, so gilt diese Person als beruflich strahlenexponiert.
Für die anerkannte Radonmessung bezüglich dem Schwellenwert sit eine Messdauer von 30 Tagen während der Heizperiode (Oktober-März) und eine Messdauer von 30 Tagen ausserhalb der Heizperiode vorgeschrieben. Eine Radonfachperson der Messstelle platziert die Messmittel selber vor Ort. Es wird mit einem Siegel, bei einem elekronischen Messgerät mit einem Bewegungssensor sichergestellt, dass das Messmittel während der Messung nicht verschoben werden. Die beteiligten Mitarbeiter des Betriebes werde nüber den Ablauf der Messung informiert.