Hochspannungsleitungen und Demenz: was die neue Schweizer Kohortenstudie zeigt
Sandoval-Diez et al. (2026) finden bei 3,5 Millionen Erwachsenen über 18 Jahre einen Zusammenhang zwischen der Nähe zu Höchstspannungsleitungen und höherer Demenz-Sterblichkeit. Für ALS, Parkinson und Multiple Sklerose zeigt sich keiner.
Magnetfelder von Höchstspannungsleitungen beschäftigen die Schweiz seit Jahren. Eine neue Auswertung der Swiss National Cohort liefert dazu die bisher grösste Datenbasis: 3'555'064 Erwachsene, 18 Jahre Beobachtung, 146'655 Todesfälle, bei denen eine neurodegenerative Erkrankung auf dem Totenschein vermerkt war. Das Ergebnis ist zweigeteilt. Wer langfristig nahe an einer Höchstspannungsleitung wohnt, weist eine höhere Sterblichkeit mit Alzheimer und anderen Demenzformen auf. Für amyotrophe Lateralsklerose, Parkinson und Multiple Sklerose zeigt sich kein Zusammenhang. Ein biologischer Wirkmechanismus fehlt, deshalb bleibt offen, ob der Zusammenhang ursächlich ist.
Was die Studie untersucht hat
Sandoval-Diez und Kolleginnen vom Swiss Tropical and Public Health Institute (Swiss TPH) und der Universität Basel werteten die Swiss National Cohort aus, eine registerbasierte Kohorte aus den Volkszählungen 1990 und 2000 mit jährlicher Fortschreibung ab 2010. Eingeschlossen waren alle Personen ab 30 Jahren, die 1991 und 2001 in der Schweiz erfasst waren. Beobachtet wurde von 2001 bis 2018, was 55.4 Millionen Personenjahre ergibt. Finanziert hat die Arbeit das Bundesamt für Umwelt (BAFU); erschienen ist sie am 11. Februar 2026 in Environment International, frei zugänglich.
Als Endpunkt zählte jeder Todesfall, bei dem Alzheimer, eine andere Demenz, ALS, Parkinson oder Multiple Sklerose auf dem Totenschein vermerkt war, sei es als Grundleiden oder als mitwirkende Ursache. Gemeint ist also die Sterblichkeit mit der jeweiligen Erkrankung, nicht zwingend an ihr. Eine Auswertung nur mit dem Grundleiden ergab ähnliche, leicht tiefere Werte.
Die Belastung durch niederfrequente Magnetfelder (ELF-MF) schätzten die Autoren über die Distanz der Wohnadresse zur nächsten Quelle. Zwei Quellen wurden getrennt modelliert: Höchstspannungsleitungen von 220 bis 380 kV (50 Hz) und Bahnstromleitungen (16.7 Hz). Für jede der vier Beobachtungsperioden berechneten sie ein über die vorangehenden zehn Jahre gewichtetes Mittel. So bilden sie die lange Latenz neurodegenerativer Erkrankungen ab und berücksichtigen Umzüge.
Die Distanzmodelle prüften sie an 59 Wohnungen aus dem Schweizer NIS-Monitoring (Loizeau et al. 2024), gemessen zwischen 2021 und 2023. Für Höchstspannungsleitungen von 220 bis 380 kV ergab sich eine mässige Übereinstimmung mit der Messung, für Leitungen von 36 bis 150 kV keine. Letztere blieben deshalb aussen vor. Für Bahnstromleitungen war die Übereinstimmung gut. Die Cox-Modelle berücksichtigten Alter, Geschlecht, Nationalität, Muttersprache, Zivilstand, Bildung und sozioökonomische Stellung sowie die Umweltfaktoren Luftverschmutzung (NO₂), Verkehrslärm und Begrünung. Die Korrektur für Verkehrslärm erweist sich später als entscheidend.
Die zentralen Ergebnisse
Die meisten Menschen sind kaum belastet. Über den gesamten Zeitraum lag die mittlere Belastung aus Höchstspannungsleitungen bei 0.01 µT (Median); nur 0.3 Prozent der Bevölkerung erreichten dauerhaft mehr als 0.3 µT. Bei Bahnstromleitungen war die Belastung etwas höher: Median 0.03 µT, 2.4 Prozent über 0.3 µT. Zur Einordnung der Grössenordnung: Der NISV-Anlagegrenzwert liegt bei 1 µT, der Immissionsgrenzwert bei 100 µT (50 Hz) und 300 µT (16.7 Hz). Diese Werte beruhen allerdings auf anderen Bezugsgrössen als die hier modellierten Wohnfelder; dazu unten mehr.
Der zentrale Befund betrifft die Demenz.
| Endpunkt | Höchstspannungsleitung (50 Hz), HR pro 1 µT | Bahnstromleitung (16.7 Hz), HR pro 1 µT | Kombiniert, HR pro 1 % |
|---|---|---|---|
| Alzheimer | 1.54 (1.23–1.92) | 1.08 (0.99–1.18) | 1.46 (1.16–1.84) |
| Andere Demenzformen | 1.31 (1.13–1.52) | 0.99 (0.94–1.04) | 1.06 (0.93–1.21) |
HR = Hazard Ratio mit 95-%-Vertrauensintervall, vollständig adjustiert. Quelle: Sandoval-Diez et al. (2026).
Die Schätzer gelten pro 1 µT Mehrbelastung. Das ist ein grosser Sprung gegenüber der tatsächlichen Belastung, die im Median bei 0.01 µT liegt. Aussagekräftiger ist deshalb die kategoriale Auswertung: Schon zwischen 0.05 und 0.30 µT war die Alzheimer-Sterblichkeit erhöht (HR 1.19 für 0.10 bis unter 0.30 µT), also bei sehr tiefen Feldstärken. In der höchsten Kategorie ab 0.30 µT zeigte sich dagegen kein klarer Anstieg mehr. Die Autoren führen das auf die geringe Zahl hochbelasteter Personen und auf Fehlklassierung zurück, räumen damit aber selbst eine Lücke in der Dosis-Wirkungs-Beziehung ein.
Bei den Bahnstromleitungen verschwand der anfängliche Zusammenhang weitgehend, sobald für Verkehrslärm korrigiert wurde. Lärm und Bahnnähe treten gemeinsam auf, und der Lärm hängt seinerseits mit Demenz zusammen. Hier zeigt sich also vor allem ein Störfaktor, kein eigenständiger Magnetfeld-Effekt.
Der Zusammenhang war bei über 75-Jährigen stärker (Alzheimer HR 1.58) und bei Frauen etwas ausgeprägter. Für ALS, Parkinson und Multiple Sklerose fand sich über alle Auswertungen hinweg kein Zusammenhang.
Wie robust sind die Befunde? Die Autoren berechneten E-Werte von 2.45 (Alzheimer) und 1.95 (andere Demenz). Ein unbekannter Störfaktor müsste also mässig bis stark mit Wohnlage und Erkrankung zusammenhängen, um das Ergebnis allein zu erklären. Negative Kontrollen wie Speiseröhrenkrebs zeigten keine systematischen Zusammenhänge. Gleichzeitig ist der Effekt auf Bevölkerungsebene klein: Weil hohe Belastungen selten sind, wären rechnerisch rund 1 Prozent der Alzheimer-Fälle auf Höchstspannungsleitungen zurückzuführen, sofern der Zusammenhang ursächlich ist.
Wie sich die Studie in die Forschung einordnet
Die Arbeit knüpft direkt an Huss et al. (2009) an, die in derselben Kohorte für die Jahre 2000 bis 2005 bereits eine erhöhte Alzheimer-Sterblichkeit nahe Hochspannungsleitungen fanden. Die neue Studie bestätigt das mit längerer Beobachtung, validierten Distanzmodellen und Korrektur für mehr Störfaktoren.
International ist das Bild uneinheitlich. Eine dänische Fall-Kontroll-Studie (Frei et al. 2013) sah nur schwache Hinweise und nur in bestimmten Untergruppen. Eine Studie aus Mailand (Gervasi et al. 2019) fand einen geringen Anstieg, stützte sich aber auf die aktuelle statt die langjährige Belastung. Eine finnische Kohorte (Liimatainen et al. 2025) fand kein erhöhtes Alzheimer-Risiko durch Trafostationen im Gebäude. Konsistenter ist die Evidenz aus der Arbeitswelt: Beschäftigte mit hoher Magnetfeld-Belastung zeigen wiederholt ein erhöhtes Demenzrisiko.
Den Stand der Bewertung fasst das EU-Gremium SCHEER (2024) zusammen: schwache Evidenz für einen Zusammenhang zwischen beruflicher ELF-MF-Belastung und Alzheimer oder Demenz, mässige Evidenz für ALS, keine für Parkinson oder Multiple Sklerose; für die Wohnbelastung sei die Lage unsicher. Bemerkenswert ist der Gegensatz bei ALS: Beruflich besteht ein mässiger Verdacht, in der Wohnbevölkerung findet auch diese Studie nichts. Die Belastungen am Arbeitsplatz sind höher und gehen teils mit Stromschlägen einher.
Neu an der Schweizer Studie ist, dass sie erstmals Bahnstromleitungen als Quelle in der Allgemeinbevölkerung einbezieht. Dass der Bahn-Effekt nach Lärmkorrektur verschwindet, ist selbst ein Ergebnis: Frühere Auswertungen ohne diese Korrektur hätten den Zusammenhang womöglich überschätzt.
Ein Wirkmodell fehlt, doch niederfrequente Felder sind nicht biologisch inert. Im Tierversuch steigert ein 50-Hz-Magnetfeld die Hippocampus-Neurogenese (Cuccurazzu et al. 2010). Eine neue Arbeit zur temporalen Interferenz-Stimulation zeigt zudem, dass eine niederfrequente Modulation neuronaler Membranen die Neuroregeneration fördern kann, und zwar streng frequenzspezifisch im Theta-Band um 8 bis 10 Hz, nicht bei 40 oder 100 Hz. Das ist kein Wirkmodell für Umweltfelder: Die dort wirksamen gewebeinternen Feldstärken liegen um viele Grössenordnungen über dem, was eine Leitung im Wohnumfeld im Körper induziert. Es hält aber die Frage offen, ob die Frequenz über eine mögliche Wirkung mitentscheidet. Daraus liesse sich spekulieren, dass die 16.7 Hz der Bahn biologisch anders wirken als die 50 Hz der Stromversorgung. Die vorliegende Kohorte stützt eine stärkere Bahnwirkung nicht: Den Zusammenhang fand sie bei 50 Hz, nicht bei der Bahn. Ein belastbares Wirkmodell ergibt sich daraus nicht, wohl aber ein Ansatzpunkt für die Mechanismusfrage.
Was die Studie nicht zeigt
Die Autoren formulieren vorsichtig, kritisch anzumerken ist:
Ein biologischer Mechanismus fehlt. Diskutiert werden Veränderungen an Ionenkanälen, oxidativer Stress und epigenetische Effekte, doch die Belege dafür sind schwach. Ohne plausiblen Wirkpfad bleibt ein epidemiologischer Zusammenhang ein Zusammenhang, kein Beweis für Ursache und Wirkung.
Die Belastung beruht auf einem Distanzmodell, nicht auf Messungen in den Wohnungen. Es schätzt das Feld allein aus dem Abstand zur Leitung, ohne den tatsächlich fliessenden Strom, von dem das Magnetfeld linear abhängt. Diese Vereinfachung streut die Schätzung und verbreitert die Vertrauensintervalle; sie passt zur fehlenden Dosis-Wirkung in der höchsten Kategorie.
Schwerwiegender ist die schwache Datenlage zur tatsächlichen Exposition über die Zeit. Kalibriert wurde das Modell an einer relativ jungen Messkampagne von 2021 bis 2023, während die relevanten Expositionsfenster bis in die 1990er-Jahre und früher zurückreichen. Fortgeschrieben wird nur, wer umzieht; am gleichbleibenden Wohnort bleibt das geschätzte Feld über alle Jahre konstant, obwohl sich der felderzeugende Strom verändert hat. Für die Bahn trägt das schlecht. Ihr Feld folgt dem Verkehr, und der hat über die Beobachtungsjahrzehnte stark zugenommen, vom lockeren Fahrplan früherer Jahre bis zum Viertelstundentakt heutiger Agglomerationen. Rekuperation und der Wechsel zu statischen Frequenzumrichtern haben Höhe und Oberwellengehalt der Felder zusätzlich verändert. Wer alt war und an einer Bahnlinie wohnte, war über weite Strecken seines Lebens geringer belastet, als die an heutigen Messungen kalibrierte Schätzung nahelegt. Diese Überschätzung ist gerichtet, nicht zufällig, und macht die Bahn-Exposition zum unsichersten Teil der Studie. Bei den Hochspannungsleitungen liegt die reale Last meist bei 30 bis 60 Prozent des Nennstroms; das Zeitproblem ist hier kleiner, weil das Übertragungsnetz stabiler ist als das Verkehrsaufkommen der Bahn. Diese zeitbezogene Schwäche trifft damit vor allem die Bahn-Resultate, die nach der Lärmkorrektur ohnehin null blieben; die zentrale Aussage des Artikels stützt sich auf die Höchstspannungsleitungen.
Die Studie stützt sich auf Todesursachen, und Demenz wie Parkinson sind auf Totenscheinen notorisch untererfasst. Diese Dunkelziffer trifft Anwohnerinnen und Anwohner von Leitungen und die übrige Bevölkerung in ähnlichem Mass. Sie wirkt damit nicht-differenziell und verwässert einen vorhandenen Zusammenhang, statt ihn vorzutäuschen. Die Folge für die Studie: Der wahre Effekt dürfte eher grösser sein als der gemessene, nicht kleiner.
Bezug zur Schweizer Regulierung und zum «Netzexpress»
Für die Schweizer Praxis ist nicht der Schutz vor akuten Effekten entscheidend, sondern die Vorsorge. Die NISV trennt beides. Der Immissionsgrenzwert (100 µT bei 50 Hz, 300 µT bei 16.7 Hz) begrenzt die Gesamtbelastung aus allen Quellen und schützt vor kurzfristigen Wirkungen. Der Anlagegrenzwert von 1 µT ist eine vorsorgliche Emissionsbegrenzung an Orten mit empfindlicher Nutzung, unabhängig von einem nachgewiesenen Schaden. Er gilt nur für die Strahlung einer einzelnen Anlage.
Mit den Belastungswerten der Studie lässt sich der Anlagegrenzwert nicht eins zu eins vergleichen. Die Studie modelliert das tatsächliche, über Jahre gemittelte Feld am Wohnort. Der Anlagegrenzwert bezieht sich dagegen auf einen Rechenzustand: bei Übertragungsleitungen auf die thermische Nennlast, die der reale Betrieb meist bei Weitem nicht erreicht, bei der Bahn auf den über 24 Stunden gemittelten Strom. Auch die beiden Frequenzen sind nicht gleichzusetzen. Die NISV behandelt 50 und 16.7 Hz getrennt, und ob ein gegebener Mikrotesla-Wert bei 16.7 Hz biologisch gleich, stärker oder schwächer wirkt als bei 50 Hz, ist offen (siehe oben). Die Zahlen stehen also nicht auf derselben Basis.
Festhalten lässt sich trotzdem das Wesentliche: Der Zusammenhang zeigt sich bei sehr tiefen Feldstärken, weit unterhalb der Schwelle für akute Effekte, im tiefen Bereich, den die Vorsorge der NISV gerade tief halten soll. Das deckt sich mit dem Muster bei der Kinderleukämie, wo ein etwa verdoppeltes Risiko ab 0.3 bis 0.4 µT seit Langem beschrieben ist, ebenfalls weit unter dem Immissionsgrenzwert.
Hier setzt die laufende Revision des Elektrizitätsgesetzes an, der «Netzexpress» (Geschäft 25.057). Wir haben sie in einem offenen Brief vom 13. Juni 2026 kritisiert. Der Ständerat beschloss, dass eine Ersatzleitung ausserhalb der Bauzone den Anlagegrenzwert weiter überschreiten darf, solange von ihr keine höhere Belastung ausgeht als von der alten Leitung. Dieser Bestandesschutz schreibt bestehende Überschreitungen fort, statt sie bei der Erneuerung zu beheben. Er steht im Spannungsverhältnis zum Minimierungsgebot von Art. 11 Abs. 2 USG, das verlangt, Emissionen vorsorglich so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Die Studie beweist keine Ursächlichkeit, und das muss sie auch nicht. Vorsorge greift gerade dann, wenn die Evidenz noch unsicher ist. Eine grosse, sorgfältig adjustierte Kohorte, die bei tiefen Feldstärken im Wohnumfeld einen Demenz-Zusammenhang findet, ist ein zusätzliches Argument dafür, das Schutzniveau bei der Erneuerung des Netzes zu halten statt zu senken.
Fazit
Sandoval-Diez et al. legen die bisher grösste Untersuchung zu Wohnbelastung durch Niederfrequenzfelder und neurodegenerativen Erkrankungen vor. Sie stärkt den Verdacht eines Zusammenhangs mit Alzheimer und anderen Demenzformen und entlastet ALS, Parkinson und Multiple Sklerose. Wegen des fehlenden Mechanismus und der unklaren Dosis-Wirkung am oberen Rand bleibt die Kausalität offen.
Für die Bauhygiene und die laufende Gesetzgebung zählt vor allem, wo die Effekte auftreten: bei sehr tiefen Feldstärken, in jenem tiefen Bereich, den die NISV mit dem Anlagegrenzwert vorsorglich tief halten soll und den der «Netzexpress» bei Ersatzleitungen aufweichen würde. Die neue Evidenz spricht dafür, am Minimierungsgebot festzuhalten.