Hygienerisiko durch Vögel
Kot von Tauben + anderen Vögeln
Stadttauben
Alle heute bei uns lebenden Taubenarten stammen von der wild lebenden Felsentaube ab. Man geht davon aus, dass diese vor 5 - 10‘000 Jahren domestiziert wurden, um sie als Fleisch- und Eierlieferant zu nutzen. Ein spezielle Zucht wurde später auch als Brieftaube verwendet. Der Taubenkot galt zudem als hervorragender Dünger. Die heute in den Städten lebenden Taubenschwärme sind die Nachkommen von entflogenen Haus- und Zuchttauben. Sie sind somit verwilderte Haustiere, die ohne Nähe zu Menschen nicht überlebensfähig sind. Gezielt wurde bei Tauben eine ganzjährig hohe Brutaktivität gezüchtet, die in der verwilderten Stadttaube genetisch enthalten ist, was rasch zu grossen, unkontrollierten Populationen führt. Die ausgeprägten Standorttreue dieser Vögel führen zu einer zunehmenden Bestandsdichte auf kleinem Raum. Als Körnerfresser finden sie in den Städten oft keine artgerechte Nahrung und müssen sich zwangsläufig von Essensresten unserer Zivilgesellschaft ernähren. Eine quasi nicht artgerecht oder Mangelernährung wirkt sich auch auf den Gesundheitszustand der Tiere und den Taubenkot. Dadurch werden gefährliche Keime in den Exkrementen begünstigt. Diese Vögel, insbesondere deren Kot, stellen in vielen städtischen Bauten, insbesondere Altbauten, die oft denkmalgeschützt sind, ein Hygieneproblem dar, denn jede Taube produziert jährlich etwa 2,5 Kilogramm Trockenkot.
Gefährdung für Menschen
Vögel, wie zum Beispiel Tauben, scheiden mit dem Kot viele Mikroorganismen aus. Darunter können sich auch krankheitserregende Organismen (Bakterien, Hefen und Pilze) befinden, aber auch Endotoxine der Darmflora der Vögel sowie Parasiten. Beispielsweise der Erreger der Papageienkrankheit, das Bakterium Chlamydophila psittaci, kann in Vogelkot enthalten sein. Frischer, aber auch älterer, bereits ausgetrockneter Kot stellt ein Risiko dar. Das Überleben der Schadorganismen hängt dabei stark vom Organismus selbst wie auch von den Umweltbedingungen ab. Des Weiteren können die Krankheitserreger auch am Gefieder der Vögel haften und beim Aufflattern der Tiere oder durch verlorene Federn in die Luftraum gelangen. Interessant ist, dass bei den Tauben selbst keine Krankheitssymptome zu erkennen sind.
Vogelkot ist ausserdem ätzend. Mit Zecken, parasitische Milben und Wanzen, die Tauben befallen, ist ebenfalls zu rechnen.
Besteht bei einer Arbeit Kontakt mit Taubenkot, ist der Arbeitsscherheit adäquat Rechnung zu tragen, wobei vor allem die Exposition und Staubentwicklung massgeblich die Gefährdung bestimmen. Wird der trockene Kot durch Fegen oder Schaufeln aufgewirbelt, kann es zur Verteilung der zum Teil gefährlichen Keimen in der Atemluft. Bei grossen Mengen in die Luft aufgewirbelten, trockenen Taubenkot besteht auch die Gefahr einer Staubexplosion.
Damit es zur Infektion kommt und der Mensch geschädigt werden kann, müssen die Erreger lebensfähig sein, vom Menschen aufgenommen werden und sich in ihm vermehren können. Die Aufnahme kann über die Atemwege (Bioaerosole), den Mund oder über verletzte oder aufgeweichte Haut, Schleimhäute oder Augen erfolgen. Eine Infektion kann sich über verschiedenste Symptome bemerkbar machen, wie zum Beispiel blutiger Durchfall, krampfartige Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Kreislaufschwäche, Magen-, Kopf- oder Muskelschmerzen, welche in der Regel 2-5 Tage nach Tätigkeit in einem mit Kot verunreinigtem Arbeitsumfeld auftreten.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach etwa 1–3 Wochen Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen und ein quälender Hustenreiz auftreten, da dies auf eine Ornithose hindeutet, die tödlich sein kann. Durch Parasiten verursachte lokal entzündliche, in seltenen Fällen allergische Reaktionen mit Rötung, Schwellung und Juckreiz sind ebenfalls möglich. In jedem Fall sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Schadenmass
Normalzustand oder geringe Verunreinigung mit Taubenkot
Von einem Normalzustand oder geringen Verunreinigung ist auszugehen, wenn:
- Spuren von Taubenkot, verteilt auf einer Fläche von max bis 3 m² in einem Raum
und
- keine Taubenkadver vorhanden sind
- die Beseitigung max. 15 Minuten Arbeitsaufwand bedeuten!
Mässige bis mittlere Verunreinigung mit Taubenkot
Von einer mässigen oder mittlern Verunreinigung ist auszugehen, wenn:
- Spuren von Taubenkot, verteilt auf einer Fläche von max. 15 m² in einem Raum oder
- oder sich auf einer kleineren Fläche max. 35 Liter Kot sich angehäuft hat
und
- keine Taubenkadver vorhanden sind
- die Beseitigung max. 30 Minuten Arbeitsaufawand bedeuten!
Grosse Verunreinigung mit Taubenkot
Von einer grossen Verunreinigung ist auszugehen, wenn:
- Spuren von Taubenkot, verteilt auf einer Fläche von max. 100 m² in einem Raum oder
- oder oder sich auf einer kleineren Fläche max. 200 Liter Kot sich angehäuft hat
und
- die Beseitigung max. 4 Stunden Arbeitsaufwand bedeuten!
Sehr grosse Verunreinigung mit Taubenkot
Wenn die Kotmenge die Limiten eines grossen Schadenmasses überschreitet, ist von einem sehr grossen Schadenmass die Rede.
Gefährdung und Dringlichkeit von Massnahmen
Kurfristiger Aufenthalt oder Arbeiten ohne direkten Kotkontakt
Bereiche, die stark mit Taubenkot kontaminiert sind, sollten sachgerecht gereinigt und desinfisziert werden. Dabei ist von der Verwendung von Schaufeln und Besen, Hochdruckreinigern oder durch Abbürsten abzuraten, da die Mikroorganismen so verstärkt in der Luft verteilt werden. Eine Staubentwicklung ist deshalb zu vermeiden. Der Unternehmer hat angemessene Schutzmassnahmen einzuführen und eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Vor allem aber sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einzuhalten.
Exkremente von Wildvögeln (Schwalben)
Taubenkot unterscheidet sich in seiner Zusammensetzung nicht signifikant vom Kot echter Wildvögel, er ist einfach in gewissen Gebäude in einem viel grösseren Ausmass anzutreffen, wie der Kot anderer Vögel. Die Belastung von Gebäuden durch Wildvögel kommt daher kaum eine signifikante hygienische Bedeutung zu.
Von den echten Wildvögeln sind es wohl die Schwalben, insbesondere die Rauchschwalben, die am ehesten Gebäude Innenräume mit ihrem Kot verunreinigen. Die Verunreinigungen durch Schwalben nehmen in der Regel kein hygienisch nicht tolerierbares Ausmass an.
Sowohl die schweizerischen Vorschriften zur Stallhygiene noch die entsprechenden EU-Richtlinien verbieten Schwalbennester in Ställen oder Tennen von Milcherzeugerbetrieben. Es ist jedoch sicherzustellen, dass das Tierfutter durch diese Vögel verunreinigt wird. Meist kann dies mit Hilfe von Kotbrettern unter Brutstätten verhindert werden. Anders sieht es in Betrieben mit Geflügelhaltung aus.
Landwirtschaftliche Geflügelhaltung
Die Zucht und Mast von Geflügel, auch die Haltung von Legehühnern ist hygienisch anspruchsvoller wie die meisten anderen Tierhaltungen. Dabei spielt nicht nur das Übertragungsrisiko zwischen Mensch und Geflügel eine Rolle, auch beim Kontakt mit Wildtieren, insbesondere Vögeln besteht ein Risiko. Diesem Umstand wird in den heutigen, strengen gesetzlichen Vorschriften für eine tiergerechte Geflügelhaltung, dem Tierschutzgesetz (TschG) und die Tierschutzverordnung (TschV), Rechnung getragen. Seit dem 1. Januar 2010 ist in der Schweiz zudem die Registrierung von Geflügelhaltungen, auch für Hobbyhaltungen, obligatorisch. Die Ziele dieser Erfassung sind:
- die Überwachung der Tiergesundheit
- die Bekämpfung von Tierseuchen
- die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft
Betrieb von Geflügelstallungen
Die betriebshygienischen Massnahmen in Geflügelbetrieben dienen primär dem Schutz der Vögel vor Erkrankungen, jedoch auch dem Schutz der in solchen Ställen Beschäftigten.
Der Schutz beginnt beim Zugang, der aus einer festen Unterlage bestehen soll. In diesem Bereich sind vor dem Betreten der Stallung und nach verlassen der Stallung die Kleider und die Schuhe zu wechseln (oder Übergewänder, Überziehschuhe) sowie die Hände zu waschen. Zudem sind regelmässig die Gerätschaften mit Desinfektionsmittel zu behandeln.
Eine regelmässiges Ausmisten und Reinigen ist für eine adäquate Stallhygiene unerlässlich. Bei Reinigungsarbeiten in den Ställen ist auf eine geringe Staubfreisetzung zu achten. Diese Thematik gehört nicht in den Kompetenzbereich des IBH.
Bauarbeiten im Geflügelstall
Sind in gut unterhalten Geflügelstallungen Bauarbeiten durchzuführen, ist vor Beginn der Bauarbeiten und vor der Weiterführung des Geflügelbetrieb, ist im Geflügelstall eine sorgfältige Grundreinigung durchzuführen.
Vor der Aufnahme von Bauarbeiten in einem verwahrlosten Geflügelstall ist sämtlicher Kot aus dem Stall zu entferen und die Oberflächen gründlich zu reinigen. Für diese Arbeiten sind Gummistiefel, die nach dieser Arbeit gründlich zu reinigen sind, einen Einwegschutzanzug (Kategorie III, Typ 5 und 6), wasserdichte Handschuhe und einen Atemschutz (kurzzeitige Arbeiten mion. Einwegmasken FFP2, ansonsten Halbmasken mit Filter TM2P, die bei Arbeit über mehr wie 4 Stunden gebläseunterstütz sein sollten) zu tragen. Bei Arbeiten über Kopf oder mit einem Hochdruckreiniger ist zusätzlich eine Schutzbrille oder eine Vollmaske zu verwenden. Das Personal ist im Umgang mit ihrer persöndlichen Schutzausrüstung (PSA) angemessen zu unterweisen.
Soll ein verwahrloster Stall komplett zurückgebaut werden, kann auf eine vorgängige Reinigung verzichtet werden. In diesem Fall haben die am Rückbau beteiligten Personen die für die Reinigung angebrachte PAS zu benutzen.